Beschreibung des Vorschlags
Der kürzlich modernisierte Haltepunkt Dorsten-Deuten hat leider keine Fußgängerunterführung. Fußgänger und Rollstuhlfahrer müssen einen gefährlichen Umweg über die B58 nehmen. Schulkinder aus dem Stadtgebiet Dorsten nehmen daher die Buslinie 295 zur Haltestelle „Deuten Mitte“ und fahren nicht mit der Bahn.
Ich schlage vor, eine barrierefreie Unterführung zu bauen, um die Wege aus dem Wohngebiet zum Bahnhof zu verkürzen und sicherer zu machen.
Hat die B58 keinen Bürgersteig?
Die B58 hat keinen Bürgersteig. Nur einen mit Leitpfosten abgetrennten schmalen Seitenstreifen auf beiden Fahrbahnseiten.
Wie wäre es denn damit, hier einen vernünftigen und breiten Bürgersteig zu errichten?
Die dürfte deutlich günstiger sein als eine Unterführung.
Der bestehende Bahnübergang hat Bestandsschutz. Wenn du da die Straße verändern willst, müsstest du den Bahnübergang durch eine höhenfreie Überführung ersetzen. Es stellt sich nun die Frage, was günstiger ist. Eine Überführung für den motorisierten Verkehr auf einer Bundesstraße oder eine Unterführung lediglich für Fußgänger.
Der bestehende BÜ hat zwar Bestandsschutz, das heißt aber nicht, dass man da nichts dran verändern darf. Gerade Umbauten, die die Sicherheit verbessern, sind weiterhin erlaubt und kommen auch regelmäßig vor.
Siehe hier
Der „sicherste“ Weg wäre ein schmaler Schotterweg vom Franz-Josef-Kellner-Weg, der aber nicht rollstuhltauglich ist (Poller) und bei dem du immer noch die B58 am Bahnübergang überqueren musst, wo nur ein Seitenstreifen vorhanden ist.
gepflastert, nicht Schotter-
Warum nicht einen zweiten Bahnsteig auf die andere Seite setzen, und die Türen auf beiden Seiten öffnen? Das dürfte günstiger sein als Unter- oder Überführung. Alternativ geht natürlich auch eine Verbesserung des Wegs über die B58, wie Baum meinte. Solange keine ganz neue Kreuzung hergestellt wird dürfen bestehende BÜs verändert werden, bspw. Schranken eingebaut werden wo es vorher keine gab.