Beschreibung des Vorschlags
Mainz-Kostheim ist ein dicht besiedelter Stadtteil (14400 EW) und liegt zudem auch noch an einer S-Bahn-Strecke mit zwei Linien. Das spricht doch eindeutig für einen neuen S-Bahn-Halt.
Den S-Bahnhof schlage ich an der August-Lutz-Brücke (Eisenbahnbrücke Hallgarter Straße) vor, damit er auch gut durch den Busverkehr angesteuert werden kann. So können gut die Busse der Linie 33, die die Hochhaussiedlung Krautgärten in Kastel an der nördlichen Grenze zu Kostheim erschließt, den Bahnhof direkt ansteuern und so bei Abstimmung an die Abfahrten der S-Bahn am Bahnhof Mainz-Kostheim in FR: Frankfurt eine insgesamt kürzere Fahrzeit zwischen der Hochhaussiedlung Krautgärten und den Pendlerzielen in Frankfurt bzw. Rüsselsheim schaffen, als die bisherige Verbindung mit dem Umweg über den Bahnhof Mainz-Kastel.
Im Bereich der August-Lutz-Brücke ist es schon recht eng. Aber einem Ingenieur ist bekanntlich nichts zu schwör :). Wenn man sich für den Bahnsteig in FR: Mainz-Kastel den Bereich nördlich der Bahnstrecke ansieht, befindet sich dort neben der Bahnstrecke eine sehr breite Anliegerstraße (5 m breit), die wohl nur als verkehrsberuhigter Bereich genutzt wird. Zwischen der Lärmschutzwand und der äußeren Schiene liegen 3,40 m Abstand. Die Bahnsteigkante muss 1,60 m von der Gleismitte, also 88 cm von der äußeren Schiene entfernt liegen und dann muss der Bahnsteig mindestens 2,50 m (bei Vorbeifahrten < 160 km/h) bzw. 3,90 m, falls die Treppe am Bahnsteigende liegt und ohne Knick in diesen übergeht, bzw. mindestens 3,00 m (bei Vorbeifahrten > 160 km/h) bzw. 4,60 m, falls die Treppe am Bahnsteigende liegt und ohne Knick in diesen übergeht, breit sein. Die Überbreite im Treppenbereich muss aber nur 3 m hinter dem unteren Treppenende den Bahnsteig entlang reichen und kann dann mit einer Entwicklungslänge auf die notwendige Bahnsteigmindestbreite abgetragen werden. Ich wähle 3 m, da über die Strecke Fernverkehr umgeleitet werden kann. Also werden 3,88 m bzw. 5,48 m Tiefe für den Bahnsteig benötigt. Diese lassen sich durch Umbau hier aber einrichten, da für 3,88 m die Lärmschutzwand kaum und für 5,48 m um etwas mehr als 1,60 m verschoben werden muss, jedoch die und die Straße daneben mit 3,40 m noch immer breit genug ist bzw. in einen 2,00-m-breiten reinen Fuß- und Fahrradbereich umgewandelt werden kann. Eine Treppe zwischen August-Lutz-Brücke und Bahnsteig müsste 15,36 m lang sein (7 m Höhenunterschied) und eine Rampe am anderen Bahnsteigende 15,67 m lang sein (76 cm Höhenunterschied). An der August-Lutz-Brücke wird ein Aufzug zur barrierefreien Erschließung errichtet, welcher sich neben der Treppe oberhalb des Parkplatzes befindet. So kann der Bahnsteig in FR: Mainz-Kastel gut errichtet werden, wobei der Fußweg daneben dann nur noch ein reiner Fuß- und Radweg sein kann.
Schwieriger sieht es für den Bahnsteig in FR: Frankfurt aus. Zwischen der Lärmschutzwand und der äußeren Schiene liegen immer mindestens 4,78 m Abstand, sodass ein Bahnsteig mit Treppe oder Rampe am Ende (keine Vorbeifahrten > 160 km/h) errichtet werden kann. Auf einer Länge von 67 m östlich und 8 m westlich der August-Lutz-Brücke beträgt die Distanz zwischen Lärmschutzwand und der äußersten Schiene nur 5,15 m und damit weniger als 5,48 m – außerhalb dieser Zone jedoch immer mindestens 5,48 m. Wenn man jetzt nicht das Grundstück Münchhofstraße 70 für den Bahnsteigbau erwerben möchte, aber trotzdem also einen Bahnsteig mit Vorbeifahrten > 160 km/h errichten will oder dessen Zugang, muss man in dem Bereich die Lärmschutzwand um 0,35 m nach Süden verschieben. Aus Platzgründen ist außerdem hier nur eine Treppe oder Rampe, aber keine Treppe und Aufzug möglich, sodass der Bahnsteig durch eine Rampe erschlossen wird. Diese müsste 145,17 m lang sein (Höhenunterschied 7,00 m). Entsprechend weit liegt dann der Bahnsteig von der August-Lutz-Brücke entfernt. Um Distanz zu Mainz-Kastel zu halten, sind es 145,17 m Richtung Osten. Wenn man das Grundstück Münchhofstraße 70 zum Bau der Bahnsteigerschließung erwirbt, kann der Bahnsteig natürlich direkt an der August-Lutz-Brücke entstehen.
Ein S-Bahnhof Mainz-Kostheim kann übrigens keine Konkurrenz zu einer Straßenbahn von Kostheim nach Mainz darstellen, da die S-Bahnen dort nur nach Frankfurt und Wiesbaden verkehren. Und selbst wenn eine S-Bahn über die Mainz-Wiesbadener Eisenbahnbrücke nach Mainz Hbf fahren würde, so wäre sie kaum schneller als die Straßenbahn auf der Relation und der Tram gelingt es zusätzlich auch noch direkt in der Mainzer Innenstadt zu halten und das auch noch vor Erreichen des Hauptbahnhofs.
Die Idee gefällt mir gut. Ich würde den Haltepunkt jedoch noch ein wenig weiter nach Osten verschieben, da er dann etwas weiter von der bestehenden Haltestelle MZ-Kastel entfernt ist, dessen Einzugsgebiet sich so ein wenig überscheidet.
Ich fände 100m weiter östlich sinnvoll, damit man die Bahnsteige auch von einer zweiten Straße aus erreichbar sind und somit für viele ein kürzerer Fußweg besteht.
Falls eine Realisierung der Straßenbahn nach Bischofsheim denkbar wird, wäre es nicht falsch, wenn die Bahnsteige die Straße unter der Brücke queren, damit von beiden Straßenseiten aus Zugänge geschaffen werden können und Umsteiger nicht Fahrbahn und Straßenbahntrasse kreuzen müssen.
Mir scheint der Platz allerdings für Bahnsteige kaum auszureichen.
Also ich habe den Standort an der Hallgarter Straße gewählt, da dort der Haltepunkt auch vom straßengebundenen ÖPNV angesteuert werden kann. Das wäre westlich oder östlich der Hallgarter Straße nicht mehr so gut möglich. Und eine Ansteuerung durch den straßengebundenen ÖPNV finde ich schon sinnvoll, da heute über die Hallgarter Straße auch die Buslinie 33 fährt, die die Hochhaussiedlung Krautgärten unmittelbar nördlich von Kostheim über die Uthmannstraße und Hallgarter Straße (ist dieselbe Straße) mit Kostheim-Süd verbindet und über die Hallgarter Straße die S-Bahn quert. So kann die Buslinie 33 mit dem Umstieg am S-Bahnhof Mainz-Kostheim eine insgesamt kürzere Fahrzeit Richtung Frankfurt oder Rüsselsheim herstellen, als der Bus, der Krautgärten mit dem Bahnhof Mainz-Kastel verbindet. Schließlich ist es über den Bahnhof Kastel schon ein größerer Umweg, wenn man von Kastel-Krautgärten nach Frankfurt oder Rüsselsheim fahren will.
Und natürlich kann man mit dem Bus auch direkt über die Hallgarter Straße die Innenstadt Kostheims direkt erreichen.
Die Idee ist ja gut, sie ist nur leider kaum umsetzbar. Hast du dir die Luftbilder angesehen? Wie willst du da noch Bahnsteige hinquetschen? Da ist einfach kein Platz neben den Gleisen. Wie stellst du dir das vor?
Also ich habe den Vorschlag nun an die Örtlichkeiten angepasst. Westlich der August-Lutz-Brücke ist es dank eines breiten Fußweges nördlich der Bahnstrecke gut möglich, jedoch nicht östlich. Südlich ist zwar der Abstand zwischen Lärmschutzwand und Gleis breit genug für eine Treppe oder Rampe – bei schnellen Vorbeifahrten müsste die Lärmschutzwand im Bereich der Brücke leicht verschoben werden, aber nicht breit genug für eine Treppe und einen Aufzug. Da müsste man den Grunstück Münchhofstraße 70 schon (teilweise erwerben), um Platz für eine Treppe und einen Aufzug zu haben oder man baut eine entsprechend lange Rampe und verschiebt den Halt dann weiter nach Osten.
„Westlich der August-Lutz-Brücke ist es dank eines breiten Fußweges nördlich der Bahnstrecke gut möglich…“
Breiter Fußweg? Das ist die Zufahrt zu diversen Garagen auf der Rückseite der Grundstücke. Die Bewohner werden begeistert sein, wenn ihre Garagen nicht mehr nutzbar sind.
Ja, aber diese Zufahrt zu diversen Garagen bliebe im Fall eines 3-m-breiten Bahnsteiges immer noch 4,50 m breit bzw. mindestens 2,80 m. Das ist ausreichend. Man muss dann nur die Treppe mittels eines Knicks an die August-Lutz-Brücke anschließen. Zwischen äußerer Schiene (Gleis FR: Mainz-Kastel) und Lärmschutzwand sind 3,65 m Platz. Das reicht sogar aus, um einen Außenbahnsteig für Vorbeifahrten < 160 km/h dazwischen zu quetschen. Man darf dann nur nicht einen Westausgang bauen und muss den Ostausgang zur August-Lutz-Brücke mittels eines Knicks anschließen, d. h. die Treppe verläuft orthogonal zum Bahnsteig und nicht parallel zum Bahnsteig. Ein DB-Außenbahnsteig ist mindestens 2,50 m breit und zwischen Bahnsteigkante und äußerer Schiene müssen 88 cm Abstand liegen.
Hm, naja das wird aber äußerst knapp. Platz für einen Zaun und einen Bordstein sollte man zwischen Bahnsteig und Fahrweg vielleicht auch noch einplanen. Warum die Treppe einen Knick benötigt, verstehe ich aber nicht ganz. Sie könnte doch in gerader Verlängerung zum Bahnsteig nach oben führen. Ein behindertengerechter Zugang könnte ebenerdig zum Garagenzufahrtsweg führen, wenn das tatsächlich alles passen sollte.
Weil der Bahnsteig dann wieder breiter sein müsste. Eine Treppe muss einschließlich Wangen 3,00 m breit sein. Zzgl der Sicherheitszone kommt man dann auf 3,90 m bzw. 4,60 m für eine Treppe am Bahnsteigende, wenn sie parallel zum Bahnsteig orientiert ist. In der Treppe werden drei Spuren á 0,80 m gefordert und am Bahnsteig nur 2 Spuren á 0,80 m.
Da schließe ich mich Intertrain an.
Wundert mich immer wieder, warum dieser Haltepunkt nicht schon längst realisiert wurde….
Ein solcher Halt wurde vom RMV bereits untersucht und abgelehnt. Der Grund ist so weit ich mich erinnere, dass die RB10 der S1 in Richtung Wiesbaden im Blockabstand hinterherfährt, wodurch ein zusätzlicher S1-Halt den Fahrplan der RB10 durcheinander bringen würde – wobei am RB10-Fahrplan wegen Anschlüssen bzw. Wendezeit auch wenig geändert werden kann.
Im D-Takt hat die S1 eine leicht andere Fahrplanlage, wodurch es keine Konflikte mit der RB10 mehr geben dürfte. Probleme gäbe es dafür aber evtl. mit der RE9 – da muss man also wieder schauen, ob sich das genau lösen ließe. Persönlich würde ich einen solchen Halt aber auch sehr begrüßen.