Beschreibung des Vorschlags
In dieser Version einer Anbindung der Celler Altstadt durch die S-Bahn Hannover sollen die Triebwagen der S6 und S7, die heute im Celler Bahnhof enden, über eine neue Strecke bis zum Schlossplatz weiterfahren. Um die Baukosten niedrig zu halten und die Barrierewirkung sowie die Sicherheitsabstände zu verringern, soll die Strecke in Anlehnung an das Zwickauer Modell nach der BoStrab entworfen werden. Da diese Verordnungen nur geringe Fahrstromspannungen vorsehen, ist die Anschaffung von Zweisystemtriebwagen notwendig, durch den ohnehin fortschreitenden Ausbau des S-Bahn-Netzes und den dadurch höheren Fahrzeugbedarf aber weniger problematisch, wenn auch Sonderanfertigungen höhere Kaufpreise mit sich ziehen werden.
Nach einer Über- oder Unterführung der Gleise am Bahnhof wird die Strecke im Verlaufe der Trift das Straßenniveau erreichen. Wegen der großen Breite der Fahrzeuge sollte die Strecke möglichst auf unabhängigem Bahnkörper geführt werden und durch Zäune und Hecken angetrennt werden. Die Kosten für den Abschnitt bis zum Schlossplatz würden sich grob berechnet auf 20-25 Mio.€ belaufen. Es bestünde zusätzlich die Option, Die Strecke weiter bis zum Allgemeinen Krankenhaus zu Verlängern,
Die Vorteile einer Verlängerung der S-Bahn in die Celler Innenstadt sind die attraktivere Anbindung für Touristen und Einkäufer aus Hannover und Pendler in die entgegengesetzte Richtung, sowie allgemein die Erschließung des CeBus-Knotenpunkts am Schlossplatz. Durch die Angebotsverbesserung könnte der ÖPNV das Fahrgastpotenzial zwischen Hannover und Celle besser erschließen.
Selbstverständlich handelt es sich bei einem so aufwändigen Konzept wie dem Zwickauer Modell um einen großen planungstechnischen, bürokratischen und letztendlich auch finanziellen Aufwand, den der höhere Nutzen aber möglicherweise rechtfertigen würde. Andererseits würde das Vorhaben als Pilotprojekt vielleicht durch Fördergelder unterstützt. Die Anwendung wäre natürlich auch in anderen Kommunen (z. B. Hameln) denkbar.
Interessante Idee. Für Celle sicher ein großer Fortschritt.
Die Straße Trift sollte in dem Zuge zwischen Biermann- und Arndtstraße eine reine Anwohner- und Einbahnstraße werden. Das kannst Du noch in die Beschreibung aufnehmen.
Der Name Celle (S) für die Endstation ist extrem ungünstig. Denn schließlich gibt es ja dann drei S-Stationen in Celle. Nenne ihn doch einfach Celle Krankenhaus oder so.
Celle Stadt könnte man auch Celle Schlossplatz nennen, um zu verdeutlichen, dass die gleichnamige Bushaltestelle in Reichweite liegt. Alternativ könnte die Bushaltestelle dann auch Stadtbahnhof genannt werden. In jedem Fall sollte die Nähe von S-Bahnhaltepunkt und Bushaltestelle klar werden, um Umsteigern (besonders Nicht-Pendlern) die Orientierung zu erleichtern.
Die S-Bahn Hannover wird mit den Baureihen 424 und 425 betrieben. Diese Triebwagenzüge haben eine Breite von 2,84 m. Auf Strecken, die nach BOStrab betrieben werden, sind maximal 2,65 m zugelassen. Folglich kannst du es vergessen Hannoversche S-Bahnzüge auf Straßenbahngleise zu führen. Sie sind auch durch zusätzliche Ausstattungen nicht dafür geeignet. Neue 2,65 m breite Züge würden jedoch an die Bahnsteige der S-Bahn nicht heran reichen.
Bei einer Privatbahn in Berlin habe ich gesehen, wie kleine „Brücken“ ausgefahren werden, die die Lücke zum Bahnsteig überbrücken. Damit ließe sich das auch lösen.
In Zwickau werden allerdings auch Stadler Regio Shuttle und RegioSprinter eingesetzt, die deutlich über 2,65m breit sind und auf der Innenstadtstrecke dennoch unter BoStrab fahren, sofern Wikipedia recht hat.
Laut BOStrab §34 (3) gilt:
„Fahrzeuge straßenabhängiger Bahnen dürfen folgende Abmessungen nicht überschreiten: Breite im Höhenbereich bis 3,4 m über Schienenoberkante: 2,65 m.“
Wenn man in Zwickau mit breiteren Zügen fährt, frage ich mich nach welchem Recht. Nach EBO? Oder gibt es eine Ausnahmegenehmigung?
Also zumindest muss man dazusagen, dass die Züge in Zwickau nicht an den Straßenbahnhaltestellen, sondern an eigenen Haltepunkten halten und nur in verkehrsberuhigten Straßen fahren. Ich weiß aber nicht, ob sie ganz vom MIV getrennt sind, von Fußgängern jedenfalls nicht.
Könnte es sein, dass diese Züge dort nach EBO fahren? Ich habe in der EBO jedenfalls keinen Hinweis gefunden, der einen Betrieb entlang einer Straße ausschließt, und in Olef gibt es ja eine ähnliche Situation. Aber könnte dort dann gleichzeitig eine Straßenbahn fahren? Allein die Nutzung unterschiedlicher Haltestellen reicht da vermutlich nicht.
Im Grunde steht doch schon in der Einleitung des Wikipedia-Artikels, das der Hauptunterschied des Zwickauer Modells zum Karlsruher darin liegt, dass die Züge eben nicht nach BoStraB fahren!