Forstwald-Traar

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Beschreibung des Vorschlags

Straßenbahnlinie von Traar nach Forstwald inkl. Bildung einer östlichen Tangente. Ein Großteil der Strecke lässt sich unabhängig vom Individualverkehr realisieren.

Das Problem in Krefeld ist generell, dass der ÖPNV recht langsam unterwegs ist. Durch den IV, die stellenweise dichten Haltestellen oder auch den Ticketverkauf beim Fahrer geht einiges an Zeit flöten. Daher habe ich bei meinem Vorschlag weitestgehend auf eigene Trassen gesetzt, sofern möglich.

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20 Kommentare zu “Forstwald-Traar

    1. Ein guter Ansatz. Die Strecken waren ja tatsächlich für die Tram vorgesehen. Daher der Grünstreifen neben der Forstwaldstraße. Die Trasse nach Traar ist ja auch eine solche gewesen. Ich finde die Streckenführung nicht so gelungen. Das Problem in Krefeld ist generell, dass der ÖPNV recht langsam unterwegs ist. Durch den IV, die stellenweise dichten Haltestellen oder auch den Ticketverkauf beim Fahrer geht einiges an Zeit flöten. Daher habe ich bei meinem Vorschlag weitestgehend auf eigene Trassen gesetzt, sofern möglich. Heutzutage wäre schon eine Verlängerung der 043 (da sie nicht mehr nach Tackheide fährt) über den Ring bis zum Nordwall oder der Hülser Str. in Mittellage möglich. Für die westliche Innenstadt sicher sinnvoll, da man ja sonst nur zur Rheinstr. oder aus der Stadt rausfahren kann.

      1. Vielen Dank, für deine Äußerungen zu meinem Vorschlag, die hätten allerdings hier stehen sollen. 😉

        Deine weiteren Äußerungen wären in den Erläuterungen zu deinem anderen Krefeld-Vorschlag ebenfalls sinnvoller gewesen. Dort steht ja leider nichts zum Warum.

          1. Den gibt es schon länger, wobei natürlich im Absatz 4 steht: „Kreuzen Straßenbahnstrecken Eisenbahnstrecken des nichtöffentlichen Verkehrs höhengleich, entscheiden die für die kreuzenden Bahnen zuständigen technischen Aufsichtsbehörden über Art und Umfang der Sicherung.“ Es steht also fest, dass Kreuzungen zwischen Straßenbahn und Eisenbahn unzulässig sind, aber gleichzeitig wird geregelt, was gelten muss, wenn das doch der Fall ist. Der Absatz drei bezieht sich daher auf Neubauten, die eben nicht mehr zulässig sind. Bereits vorhandene Strecken per Gesetz zu verbieten ist nicht möglich, da sie ja mal genehmigt wurden. Da besteht dann Bestandsschutz.

            Man kann daher davon ausgehen, dass der Absatz 3 zumindest neuer ist, als die vorhandenen Kreuzungen zwischen Straßenbahn und Eisenbahn. An Gesetze wird man sich halten müssen. Man kann natürlich überlegen, ob man eine Initiative starten soll, die das Ziel hat, dieses Gesetz zu ändern, aber das wäre mühsam, langwierig und von unsicherem Ausgang.

            1. Deine Interpretation ist nicht ganz richtig. Das Verbot gilt nur öffentliche Strecken. Dies würde auf der Forstwaldstraße nur für den Übergang der Haupstrecke weiter südlich gelten. Die Strecken des Schluffs gehören der SWK Mobil und gehören somit zu einer Privatbahn. Hier gilt ausschließlich Absatz 4.

              1. Es handelt sich meines Wissens um eine Strecke mit öffentlichem Güterverkehr. Wenn eine private Firma z. B. einen Güterzug bestellen kann, um Frachten zu transportieren, und der Zug nutzt dann diese Strecke, dann handelt es sich um öffentlichen Verkehr. Unabhängig davon, ob dort viel Verkehr herrscht, denke ich, dass so etwas dort möglich wäre, auch wenn du vermutlich ebensowenig wie ich, jemals einen Güterzug bestellen wirst. Es geht hierbei jedenfalls nicht ausschließlich um Personenverkehr.

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