Brunsbüttel: Reaktivierung Marschbahnbrücke

 

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Beschreibung des Vorschlags

Mit dem Bau des neuen LNG-Terminals in Brunsbüttel werden Umbauarbeiten am Nord-Ostsee-Kanal erforderlich. Nahe Brunsbüttel sind die Reste einer alten Bahnbrücke vorhanden. Der Regional- und Fernverkehr umfährt Brunsbüttel über die Hochbrücke Hochdohn bei Burg (Dithmarschen).

Ich schlage bei der Planung des Terminals eine Reaktivierung der Bahnstrecke zwischen Wilster und St. Michaelisdonn vor.

Die beiden Trennungsbahnhöfe in Kudensee und Averlak ersetzen eine bestehende Fährverbindung.

Die Buslinie 6602 verbindet Pendler am Bahnhof Kudensee direkt mit dem neuen LGN-Terminal und die Linie 2507 bindet Brünsbüttel an den Bahnhof Averlak an. Dadurch kann die Linie X60 (Brunsbüttel – Itzehoe) entfallen.

Anders als die bestehenden Vorschläge (1 und 2) sollte hier die kürzest mögliche Minimallösung gefunden werden, die sich am bestehenden Bahndamm orientiert.

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5 Kommentare zu “Brunsbüttel: Reaktivierung Marschbahnbrücke

  1. Gibt ja durchaus schon Vorschläge in diese Richtung (1, 2). Ich sehe vor allem bei deinem und Ulrichs Vorschlag ein Problem darin, dass Brunsbüttel alles andere als zentral von der Bahn erreicht wird, das ist so doch nicht wirklich attraktiver als die bestehende Busverbindung mit Umstieg. Ich fände es viel sinnvoller, die beiden Bahnhöfe auf der Nord- und Südseite wieder in Betrieb zu nehmen, dann können von Brunsbüttel aus alle Ziele erreicht werden. Die durchgehende Verbindung würde dann wie bisher verkehren. Dadurch behalten auch Burg und zukünftig Vaale ihren Bahnanschluss.

    1. Die Brücke bei Hochdonn wird weiterhin vom Regionalverkehr über Burg (Dithmarschen) sowie vom Fernverkehr befahren. Die Trasse ist bereits vorhanden. So ist beispielsweise noch ein Brückenrelikt über den Burg-Kudener Kanal vorhanden:

       

       

      Da jedoch eine Hochbrücke mit lichter Durchfahrthöhe 42 m über den Nord-Ostsee-Kanal nicht möglich wäre, müsste man hier eine Klappbrücke nehmen. Diese wäre dann wegen der geringen Geschwindigkeit, mit der man sie befahren darf, auch nur für den Regional- und Güterverkehr geeignet.

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