Beschreibung des Vorschlags
Ich schlage vor, zur Erschließung der Region die Muldentalbahn zu reaktivieren. Von Glauchau bis Grimma fährt der Zug als RB mit allen Stationen, da dort sonst kein Zug verkehrt. Von Grimma nach Leipzig ist der Zug ein RE, der Grimma auf schnellstem Wege mit Leipzig verbindet, was bisher leider bei keinem Zug der Fall ist. Von Glauchau nach Zwickau ist der Zug ebenfalls ein RE, da dort die Unterwegsbahnhöfe bereits in einem genügend engen Takt bedient werden. Insgesamt wäre auf den Zug wohl der Name RE anzuwenden.

Diese Idee gefällt mir ganz gut. Man könnte auch mit dem RB/RE Modell vom RE22 aus der Eifel arbeiten. Das würde bedeuten, dass der Zug an jedem Linienende auf den RE wechseln würde. Der RE sollte auch in Naunhof halten. Den Bahnhof von Colditz würde ich eher an die Bahnhofsstraße legen. Zusätzlich sollten auch in Kralapp und Penna Bahnhöfe entstehen. Dann würde ich einen Bahnhof Göhren als Kreuzungsbahnhof zum RE6 entstehen lassen. Weiter sollte der Bahnhof von Lunzenau ein paar Meter südlicher sein. Genauso in Niederwinkel. An der Schulstraße in Glauchau könnte auch noch ein Halt entstehen.
Danke für dein Feedback. Ich habe die Bahnhöfe einfach mal dort eingezeichnet, wo sie damals auch waren. Das lasse ich erstmal so, denn alles andere wäre noch teurer. Das mit dem Modell RE22 gefällt mir gut. Naunhof finde ich nicht so wichtig, da dort schon die RB hält, und die Idee war ja, zwischen Grimma und Leipzig ein schnellstmögliches Angebot zu erstellen.
Okay, wieso sollte alles andere noch teurer sein? Soweit ich das sehe, ist von den Bahnhöfen nicht mehr wirklich viel übrig. Daher ist es ja einerlei wo man sie neu baut. Besser wäre immer die Bahnhöfe so nah wie möglich am Zentrum zu bauen, da man sonst weite Wege in die Innenstadt hat und das die neue Bahnstrecke unattraktiv macht.
Da an den alten Standorten die Erschließung noch vorhanden ist. Woanders müsste man erst die Grundstücke bekommen, was wohl jahrelange Gerichtsprozesse mit sich bringen würde.
Da hast du natürlich auch Recht.