4 Kommentare zu “WAN / RE-Süd / Herten

  1. Was bezweckst du denn mit diesem absurden Umweg über Drögenkamp?

    Abgesehen davon sind Bahnübergänge im Zuge neuer Straßenbahnstrecken nach BOStrab unzulässig. Damit scheitert dieser Vorschlag an der Heerstraße.

    Ich kann auch nicht nachvollziehen, warum die Stadt Recklinghausen eine Straßenbahn in der Westfalenstraße und der Salentinstraße finanzieren soll, die nicht das Zentrum von Recklinghausen erreicht. Aus Sicht dieser Stadt wäre das völlig unsinnig.

    In Wanne wäre das Stadtzentrum auch deutlich schlechter bedient, als mit meinem Vorschlag nach Crange.

    Herten könnte auch so oder so angeschlossen werden.

  2. Auszug aus BOStra:

    §15

    (3) Straßenbahnstrecken dürfen Eisenbahnstrecken des öffentlichen Verkehrs nicht höhengleich kreuzen.

    (4) Kreuzen Straßenbahnstrecken Eisenbahnstrecken des nichtöffentlichen Verkehrs höhengleich, entscheiden die für die kreuzenden Bahnen zuständigen Aufsichtsbehörden über Art und Umfang der Sicherung.

     

    Jetzt die Frage was ist öffentlicher Verkehr, den auf dieser Strecke verkehr nur die Hafenbahn und die Gleiskörper sind auch eigentum der WHE.

     

    1. Wenn es Güterkunden möglich ist dort Güterwagen zu bestellen, um eine Ladung zu transportieren, dann ist das öffentlicher Verkehr. Handelt es sich jedoch um reinen Werksbahnverkehr, bei dem keine anderen Güter transportiert werden, als jene eines bestimmten Unternehmens, könntest du Recht haben. Ich muss zugeben, dass ich das in diesem speziellen Fall nicht beurteilen kann.

      Ich habe aber noch etwas gefunden: §12 (1) EBO: “ Neue höhengleiche Kreuzungen von Schienenbahnen dürfen außerhalb der Bahnhöfe oder der Hauptsignale von Abzweigstellen nicht angelegt werden. Für vorübergehend anzulegende Kreuzungen sind Ausnahmen zulässig (§ 3 Abs. 1 Nr. 2).“ Da es sich bei der Hafenbahn sicherlich um eine Eisenbahn handelt, müsste die EBO wohl gelten, allerdings steht in §1 (1): „Diese Verordnung gilt für regelspurige Eisenbahnen. Sie gilt nicht für den Bau, den Betrieb oder die Benutzung der Bahnanlagen eines nichtöffentlichen Eisenbahninfrastrukturunternehmens.“ Es stellt sich also die Frage, ob es sich bei der Hafenbahn tatsächlich um eine nichtöffentliche Bahn handelt. Ich weiß das nicht.

      Wie kann man das feststellen? Hat jemand eine Idee?

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