Beschreibung des Vorschlags
Die Idee ist die Nutzung des geplanten Güterzugtunnels Fürth für den Fernverkehr, der dadurch eine kürzere Strecke Nürnberg Hbf – Erlangen und ggf. höhere Geschwindigkeiten ermöglicht.
Zusätzlich zu der Ausstattung des eh schon geplanten Güterzugtunnels müssten zwei Rampen zwischen der Strecke Fürth – Nürnberg und dem Güterzugtunnel geschaffen werden. Im Gegensatz zum restlichen Tunnel könnten diese steiler ausgeführt werden, 3 % dürften alle FV-Züge schaffen. Genaue Angaben zum überwindenden Höhenunterschied finde ich nicht, nur dass die maximale Überdeckung 25 m beträgt, was demnach ein Rampe von 750 m Länge erfordern würde. Dies lässt sich leicht bewerkstelligen, die eingezeichneten Rampen sind über einen Kilometer lang. Feste Fahrbahn und ETCS sind wohl eh vorgesehen. Eine Zulassung für etwas höhere Geschwindigkeiten (160 km/h?) v.a. im nördlichen Abschnitt sollten wohl kein Problem sein, wenn sie in der Planung berücksichtigt werden.
Ob die Überführung über die Sigmundstraße erhalten bleiben kann, müsste geprüft werden, ggf. müsste die Straße weiter abgesenkt werden. Alternativ wäre eine Sperrung für den Straßenverkehr und Umfunktionierung zur Autobahnabfahrt möglich, eine weitere Unterführung zur Anbindung der zwischen den Gleisen liegenden Betriebe müsste weiter östlich erfolgen.
Kapazitiv dürfte das kein Problem werden, da die Strecke von ca. 2 ICE-Zügen/Stunde/Richtung genutzt und Güterverkehr häufiger nachts verkehrt.
Kann man neben den anderen Alternativen (Überwurfkonstruktionen, Umfahrung via N- Ost, Citytunnel) auch machen. Die Tunnelröhren sind aber nicht getrennt geplant. Aus Gründen die sich mir nicht erschließen „geht das auch nicht“. Das ist so ein bisschen das Problem, das ich mit diesem Tunnel habe.
Stimmt. Auf der Homepage steht:
Hatte mich auf die Angabe im Video (min 2:30) gestützt, wo es heißt „Die Tunnelröhre führt mit einem Gleis je Richtung unter dem Stadtgebiet hindurch“. Etwas missverständlich.
Na dann kann man diesen Vorschlag wohl besser wieder löschen, der zusätzliche Aufwand wäre dann doch enorm.
Ist der Pegnitztunnel überhaupt für Personenverkehr beim Thema Brandschutz u.ä. ausgelegt?
Noch ist der Tunnel nur für den GV geplant. Aber mit den Planungen geht es seit einigen Jahren nicht richtig voran, also könnte man vor Baubeginn noch schnell mal ein paar Änderungen anfügen.
Entbehrt nicht eines gewissen Charmes… prinzipiell könnte da alles durchgeschickt werden, was sowieso ohne Halt in Fürth durchrollt. Eins nur als Anmerkung: Dieser Gütertunnel ist in Planung, weil er ein erkleckliches Verkehrsaufkommen aufnehmen soll; für einzwei Züge die Stunde würde man sowas nicht machen. Entsprechend muss der Abzweig Richtung Hbf im Tunnel ebenfalls höhenfrei erfolgen, andernfalls fangen wir uns gleich den nächsten Flaschenhals ein.
Die einröhrige Ausführung geht durchaus auch im Personenverkehr klar. Der kann dann halt bloß nicht mehr mit 250 durchfeuern, was kapazitätstechnisch ohnehin kontraproduktiv wär.
Brandschutzeinrichtungen lassen sich beim derzeitigen Planungsstand sicherlich noch nachordern.
Das Rettungskonzept ist gar nicht mal so unaufwendig. Ich kann aber nicht beurteilen, inwiefern das für den Personenverkehr ausreichend ist.
Irgendwie hatte ich in Erinnerung, dass bei Neubauten es nur noch Zweiröhrig für den Mischverkehr geben darf. Aber vielleicht gilt das auch nur für SFS. Wie schnell wäre denn einröhrig noch möglich? 160 km/h?
Der Abzweig im Tunnel soll selbstverständlich höhenfrei sein, ich zeichne das nochmal ein wenig genauer.
Ich überflieg grad die EBA-Tunnelrichtlinie:
„Auf zweigleisigen Strecken sind bei langen und sehr langen Tunneln [also alles was länger als 1000m ist] die Fahrtunnel als parallele, eingleisige Tunnel anzulegen, wenn das Betriebsprogramm einen uneingeschränkten Mischbetrieb von Reise- und Güterzügen vorsieht. In diesem Fall erfolgt die Flucht der Personen und der Einsatz der Rettungsdienste über Verbindungsstollen und die benachbarte Tunnelröhre. „ heißt es da.
Das klingt erstmal recht eindeutig. Auf den zweiten Blick ist da aber doch eine ganze Menge Gummi im Paragraphen: Was ist denn zum Beispiel genau ein „uneingeschränkter Mischbetrieb“? Gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung schon als Einschränkung in diesem Sinne oder läuft es auf ein definitives Begegnungsverbot hinaus?
So oder so gibt es auch hier keine Regel ohne Ausnahme: „Abweichungen von dieser Richtlinie sind zulässig, wenn die gleiche Sicherheit auf andere Weise erreicht und dies nachgewiesen wird…
Bei Entscheidungen über Ausnahmen sind insbesondere die örtlichen Gegebenheiten, wie Überdeckung, Lage des Tunnels, sowie Anrückzeit und -weg der Rettungsdienste zu beurteilen.“
Heißt also im konkreten Falle was jetzt:
– Unterpflastertunnel + Berufsfeuerwehr um die Ecke = kein Problem?
– Soll’s wenigstens ein mit Rettungsfahrzeugen befahrbarer Parallelstollen werden? Oder
– Nixda – entweder zweiröhrig oder keine Personenzüge im Tunnel?
Also da ist sehr viel Spielraum für Auslegung, meine ich.
Rein fahrdynamisch betrachtet hängt die Geschwindigkeit außer von der Fahrzeugbeschaffenheit hauptsächlich vom Tunnelprofil, also der Querschnittsfläche, ab: je größer der Querschnitt, desto mehr Platz hat verdrängte Luft, sich zu verteilen, desto schneller kann also gefahren werden.
Vielen Dank für deine Recherche. Das heißt aber wohl, dass es grundsätzlich erstmal so nicht gehen kann. Inwiefern man Ausnahmen erwirken kann, müsste man dann wohl gucken, ganz einfach wird das aber nicht. Ich denke, dass z.B. ein zweiter Rettungsstollen als Abhilfe dienen könnte oder Tunnelrettungszüge wie auf den alten NBS, beides ist teuer. Oder man untersucht nochmal, inwiefern nicht doch zwei getrennte Tunnelröhren möglich sind, müsste ja auch nur im nördlichen Teil bis zur Abzweigung für den PV gebaut werden.
Alternativ könnte man auch ein technisch abgesichertes Tunnelbegegnungsverbot auf Basis von ETCS in Erwägung ziehen, so wie es auf der VDE 8.1 grade in Erprobung ist. Das würde die Kapazität aber natürlich sehr einschränken.
Tunnelrettungszüge haben mit der Sache eigentlich nichts zu tun. Von denen ist man bei neueren Vorhaben wieder abgekommen, weil sie zum einen, genau, deutlich teurer sind und zum anderen weil sie sich als deutlich unflexibler herausgestellt haben als Feuerwehren und Krankenwagen der Kraftfahrzeugbauart.
Ein Tunnelbegegnungsverbot besteht übrigens auch auf den alten SFS vom Schlage Hannover-Würzburg. Dort reicht es allerdings, das Verbot fahrplantechnisch vorzusehen – wenn sich ICE und Stahlpendel wegen Fahrplanabweichungen doch mal im Tunnel ‚Guten Tag‘ sagen, dann ist das eben so. Auf der VDE8 hat man das so nicht mehr zugelassen bekommen: Hier sollte der Ausschluß bitteschön signaltechnisch sicher sein – mit dem Pferdefuß, dass die Strecke trotz allerlei sicherungstechnischem Kuriositätenkabinett für den Güterverkehr de facto unbrauchbar, die ganzen schönen Überholbahnhöfe für die Katz sind und unsereins in Probstzella immer noch jedesmal zwei Stunden auf die Schiebelok warten muss.
Gefahrgut u.ä. lässt sich ja überdenken. Ansonsten ist das in meinen Augen aber alles Hokuspokus und Panikschieberei, was EU und EBA da treiben. Ob da nun gerade ein brennender ICE oder ein brennender Güterzug im Tunnel auf mich zurast, ist mir als Insasse des Gegenzuges erstmal ziemlich rille. Wenn ich selber havariert bin, wird erstens sowieso der ganze Streckenabschnitt dichtgemacht, und zweitens, falls der Gegenzug für die Sperrung schon zu weit ist, ist es wiederum egal, ob dieser nun Fenster zum rausgucken hat oder nicht.. Irgendwann kommen die nochmal auf den Trichter und wollen signaltechnisch sicher ausgeschlossen haben, dass die linke abgebrochene Tragfläche der soeben aus 10.000 Meter Höhe abstürzenden Air Force One auf die Gleise fällt… aber ’s hilft kein Jammern und Schimpfen und Meckern. So steht es geschrieben und so wird es umgesetzt.
Bedeutet für den Pegnitztunnel also: Begegnungsverbot geht dort gar nicht, das föhre das ganze schöne Konzept komplett ad absurdum. Dann lieber keine Personenzüge da lang.