Beschreibung des Vorschlags
Auf der sogenannten „schwarzen Bahn“ (ab Knapsack Nord-Süd-Bahn) gab es in den 1950ern noch regelmäßigen Personenverkehr, heutzutage ist die Strecke hingegen zur reinen Güterzugstrecke geworden. Ich möchte vorschlagen die Strecke als Teil der Stadtbahn Köln auch für den Personenverkehr zu reaktivieren.
Für die Reaktivierung müssen eventuell einige Weichen ausgetauscht werden, das Zugsicherungssystem muss angepasst werden und die Strecke muss von Hürth-Hermülheim bis Knapsack neu elektrifiziert und von Knapsack bis Berrenrath auf zumindest einem Gleis mit Stadtbahnstrom elektrifiziert werden. An den neu zu errichtenden Haltestellen müssen Vierschienengleise (oder andere technische Lösungen wie bewegliche Lückenfüller) gebaut werden um die breiteren Güterzüge an den Hochflurbahnsteigen vorbei zu führen. Auch ein weiterer zweigleisiger Abschnitt im Bereich Alt-Hürth wäre wahrscheinlich für einen zuverlässigen Betrieb notwendig.
Die Strecke soll im T20 bedient werden, hierfür muss entweder der Takt für die Stichstrecke nach Hürth-Mitte auch zum T20 verringert werden, oder es müssen weitere Fahrten auf der Strecke der Linie 18 angeboten werden. Kurzfristig käme hierfür eine Linie im T10 in Frage, die zur Hälfte in Klettenberg wendet und über die Ringe zum Ebertplatz fährt, langfristig sollte diese Linie durch die Innenstadt geführt werden wenn z.B. ein eigener Tunnel für Linie 18 gebaut wird.
Durch eine weitere Verlängerung der Linie entlang der Nord-Süd.Bahn, z.B. bis nach Frechen, könnte man dort eventuell Neubaugebiete errichten, dies ist derzeit aber nur langfristig realistisch.
Ich fände es sinnvoller, die 19 über Hürth-Mitte hinaus zu verlängern über die Theresienhöhe und die Frechener Straße.
Somit bräuchte man diesen Linienast nicht aufzusplitten.
Gleichzeitig kostet das ein vielfaches des Geldes da man eine ganz neue Trasse bauen muss. Ich befürchte das lässt sich mit den geringen Fahrgastzahlen nicht finanzieren, während gleichzeitig innerhalb von Köln der höhere Takt sehr gerne gesehen wäre, welchen man statt der Aufteilung wählen kann.
Den höheren Takt innerhalb Kölns gäbe es aber nur, wenn man -wie du in der Beschreibung erwähnt hast- einen zusätzlichen Tunnel bauen würde.
Dies wäre wiederum deutlich teurer als die Verlängerung in Hürth.
Oder wenn man, wie ich in der Beschreibung erwähnt habe, diese Fahrten über die Ringe abwickelt.
Und natürlich wäre der Tunnel in Köln teurer als die Strecke über die Frechener Straße, er hat aber ja auch einen ganz anderen Zweck der Entlastung des Innenstadttunnels.
Eine Hochflurlinie im Niederflurtunnel?
In meinen Augen keine gute Idee.
Besser als gar keine Linie. Und der Niederflurtunnel ist ja bei weitem nicht an der Kapazitätsgrenze, in der Hinsicht ist das kein Problem. Gleichzeitig gibt es für die Barrierefreiheit genug Bahnen die selbst niederflurig sind.
Von Hürth/Klettenberg zu den Ringen sind sämtliche Fahrten nicht barrierefrei.
Laut Personenbeförderungsgesetz hätte der ÖPNV bis 2022 komplett barrierefrei sein müssen.
Vor diesem Hintergrund ist eine neue, nicht barrierefreie Linie rechtswidrig.
Das mag theoretisch so sein, hier in Köln soll aber z.B. während der Umbauarbeiten der Mülheimer Brücke ein Teil der Fahrten der 18 über die Ringe geleitet werden. Und wenn der Barbarossaplatz endlich Mal Hochbahnsteige kriegt kann man in der Bahn ja ansagen dass diese Bahn zwischen Barbarossaplatz und Ebertplatz nicht barrierefrei ist, man dort also barrierefrei umsteigen soll. Wahrscheinlich ist so eine Linie theoretisch rechtswidrig, am Ende wird aber jeder erkennen, dass eine Linie die nicht jeder benutzen kann besser ist als gar keine Linie, da ja auch die barrierefreien Bahnen so entlastet werden…
Joa… und für das Töten von Wespen gibt es ein Busgeld von bis zu 65.000€ 😉
Wo kein Kläger, da kein Richter. Ich denke nicht, dass jemand ernsthaft vor Gericht zieht, weil statt überhaupt keinem Angebot ein nicht barrierefreies eingerichtet wird.
Sehe das auch wie Jan_Lukas: Besser als nix.
Ich kann mir durchaus vorstellen, dass Behindertenverbände dagegen klagen könnten und die Stadt dazu auffordern, irgendeine barrierefreie Lösung zu finden.
Alternativ könnte sowas auch vom Land oder Bund gestartet werden, die der Stadt die Pistole auf die Brust setzen und vollständige Barrierefreiheit verlangen.
Laut Personenbeförderungsgesetz hätte der ÖPNV bis 2022 komplett barrierefrei sein müssen.
Vor diesem Hintergrund ist eine neue, nicht barrierefreie Linie rechtswidrig.
Ausnahmen davon können in jedem Nahverkehrsplan genannt und dann umgesetzt werden. Das ist dann geltendes Recht.