Dresden: Straßenbahn Waldschlößchenbrücke

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Beschreibung des Vorschlags

Grundgedanke:

 

Welche Varianten gibt es und welche ist die Beste?

 

Mein Streckenvorschlag:

 

Quellen:

https://www.neustadt-ticker.de/152788/aktuell/wohngebiet-oberhalb-der-stauffenbergallee

https://www.neustadt-ticker.de/52923/aktuell/nachrichten/weiche-wald

https://www.tag24.de/nachrichten/dresden-sachsen-dvb-verkehrsbetriebe-200-millionen-fahrgaeste-pro-jahr-zukunftsplaene-aufruestung-964991

bewegt (Ausgabe 3/19)

 

 

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3 Kommentare zu “Dresden: Straßenbahn Waldschlößchenbrücke

  1. Ist eine brauchbare Alternative. Entscheidender Unterschied ist hier natürlich die erhaltene Direktverbindung zum Elbe-Park, auf welche ich zugunsten besserer Verbindungen ins Zentrum verzichtet habe. Aber mit einem Umstieg in Altpieschen sollte das machbar sein,…

  2. Derzeit missfällt mir die Linienführung zwischen den Haltestellen Stauffenbergallee und Buchenstraße. Für die vorgesehene Linienführung müssten Wohngebäude abgerissen werden. Gerade so etwas verringert die Akzeptanz eines solchen Projektes ungemein.

    Die Linienführung über das Gelände des Uniklinikums wäre ebenfalls nochmal etwas, wo man Gehirnschmalz reinstecken könnte. Ich persönlich würde eher eine Linienführung über die Fetscherstraße präferieren, da diese eher eine Straßenbahnstrecke aufnehmen könnte. Bei Waldschlösschenbrücke und -tunnel müsste der Straßentunnel angepasst werden. Im Tunnel müsste zudem gemäß § 49 Abs. 2 BOStrab eine Signalisierung eingeführt werden. Die Brücke hatte zwar mal die Option der Straßenbahn, diese wurde jedoch zu gunsten der 60%-igen Förderung durch den Freistaat Sachsen für eine vierspurige Straße gestrichen. Von daher müsste man mit dem Bau ohnehin warten, bis die Zweckmittelbindung ausläuft, um nicht Gefahr zu laufen, dass Fördermittel zurückgezahlt werden müssen.

    Kritisch sollte auch der Abzweig von der Waldschlösschenbrücke Richtung Bühlau betrachtet werden. Die hier vorgeschlagene Rampe hat eine Neigung von von etwa 7-10 Prozent (also 70 – 100 Promille). Jedoch sollten Neigungen bei Neubauten von Schienenbahnen nur maximal 40 Promille betragen, in Ausnahmefällen bei straßenunabhängigen Bahnen 50 Promille (vgl. hier) Die hier gezeigte Rampe wäre somit in der Form nicht genehmigungsfähig.

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