3 Kommentare zu “BI: Bessere Ansteuerung Bahnhof Brackwede (Klappe die Zweite)

  1. Du willst ein Wäldchen für ein Autocenter opfern? Das dürfte inakzeptabel sein. Ein Verlegen des Autocenters an einen anderen Standort sollte dagegen durchaus möglich sein.

    Von daher ist deine Idee gar nicht schlecht, auch wenn sich dadurch die Fahrzeiten für weiter fahrende Fahrgäste verlängern.

    Eine andere Bedienung des Bahnhofs Brackwede hatte ich mal in einem etwas größeren Vorschlag empfohlen.

  2. Ein Gewerbe abzureißen und wo anders hinzuverlagern ist immer eine problematische Sache – unabhängig von dem Wald, wo du es hinverlagern willst. Solche Dinge sollten nur im äußersten Notfall gemacht werden, wenn es wirklich extrem wichtig für den ÖPNV wäre. Doch diesen extrem wichtigen Grund sehe ich hier in keinster Weise.

    Zudem würdest du ja nicht nur das Autocenter damit treffen sondern auch den Supermarkt gleich südwestlich daneben, der dort auf der Seite zum Bahnhof hin seine Parkplätze hat. Da also dann dort die Kunden nicht mehr parken könnten, müsste folglich auch der Supermarkt dort abgerissen werden, also schon zwei Gewerbe. Und das alles nur wegen eines Haltepunkts?…

    Durch diese Wendeschleife würdest du zudem die Fahrzeit der Linie 1 verlängern, was nie eine gute Lösung ist, denn längere Fahrzeiten machen den ÖPNV unattraktiver. Hier teile ich die Idee aus Ulrichs verlinktem Vorschlag, einen Halt näher am Bahnhof an der Gotenstraße durch eine Verlängeren der Stadtbahn Richtung Südwesten zu schaffen. Das wäre die beste und v.a. gewerbeerhaltende Lösung.

    Klar ist die Situation dort heute nicht optimal und der Bahnhof liegt verkehrsmäßig recht schlecht. Aber dein Vorschlag ist für mehr Bahnhofsnähe wie gesagt einfach viel zu nachteilig.

    1. Aber würde ich den Supermarkt treffen, wenn ich sage, dass dessen Parkplatz innerhalb der Gleisschleife ermöglicht wird? Die Querung der Gleise wird ja gesichert. Die Gleisschleife selbst stellt ein Grundstück dar, das der Mobiel gehört. Der Supermarkt und sein Parkplatz liegen auf zwei verschiedenen Grundstücken, die aber denselben Eigentümer haben, und lediglich durch die Gleisschleife getrennt sind. Diese Mischnutzung ist rechtlich bestimmt herstellbar und ich finde sie macht Sinn. Oder was meint ihr?

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