Bahnanschluss an die Stadt Damme (Reaktivierung)

 

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Beschreibung des Vorschlags

Bahnanschluss an die Stadt Damme (Reaktivierung der ehemaligen Trasse).   Bis vor wenigen Jahren war Damme noch an das Bahnnetz angeschlossen.

   Es gab von Damme aus folgende Strecken:  

  •         Holdorf  –  Damme                                (bis 2002)
  •         Damme  –  Wittlager Kreisbahn          (bis 1963)  

 

Folgende Hindernisse gibt es:

  1. Radweg zwischen Holdorf und Damme auf ehemaliger Trasse: Dieser wurde Mitte der 2000er fertiggestellt und verläuft fast 1:1 Parallel zur Landstraße. Da dieser Radweg in öffentlicher Hand ist und sowieso nur als Platzhalter für eine mögliche Reaktivierung gebaut wurde, könnte man diesen als Opfer bringen. Dafür sollte man dann den Radweg an der Landstraße ausbauen und vergrößern.
  2. Geschäftshaus an der Vördener Straße/Südring: Das Gelände des Geschäftshaus „Nyhuis“ muss durchquert werden, da Alternativ-Flächen bereits bebaut sind. Man könnte an dieser Stelle den Parkplatz gegenüber vom Geschäft umziehen lassen oder einen Tunnel oder Brücke für diesen kurzen Abschnitt bauen lassen.

Ab Hunteburg ist die komplette Trasse der Wittlager Kreisbahn  noch vorhanden und im Besitz des Landkreises Osnabrück (öffentliche Hand). Trotzdem würde ich die Trasse einwenig umwandeln, wie oben zu sehen, damit man weniger Hauptverkehrsstraßen durchkreuzt oder belastet mit Rückstau.

 

Warum sollte sich der Ausbau lohnen?

Begründung zur Strecke   Damme – Bohmte:

Seit Beendigung des Personenverkehrs damals fährt nun seit Jahren halbstündig ein Bus von beiden Richtungen die Strecke ab. Dieser Bus wird sehr gut angenommen, er ist sogar regelmäßig überfüllt. Zu den Schulzeiten und Arbeitszeiten fahren sogar gleich 3-4 Busse zur selben Uhrzeit nach Damme, da die Realschüler und Gymnasium-Kinder aus Hunteburg in Damme zu Schule gehen müssen (ca. 15 Km). Außerdem gehen viele Kinder nach Lohne (ca. 30 Km) zur Berufsschule, diese Strecke ist durch die Verbindung mit Holdorf mit Zug möglich. Allgemein würde sicherlich der bedarf steigern wenn es einen Zug geben würde, da Anteilsmäßig sehr viele aus Hunteburg beispielsweise bei Grimme in Damme arbeiten (über 2.500 Mitarbeiter*innen in Damme) oder Boge und ZF (über 2.500 Mitarbeiter*innen in Damme). Zudem ist die Landstraße zwischen Damme und Bohmte in einen miserablem Zustand seit Jahren und man darf auf dieser Abschnittsweise gerade mal 30Km/h fahren.

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26 Kommentare zu “Bahnanschluss an die Stadt Damme (Reaktivierung)

  1. Meiner Meinung nach dringend nötig! Ich bin mir nicht ganz sicher ob die kurvenradien stimmen (160m für nebenbahnen und 300m für hauptbahnen), ich meine bei dem von dir geplanten Hbf Damme ist das ein wenig zu eng. Das Verkehrsmittel noch in „Infrastruktur“ Abändern und nicht durch Häuser trassieren (Hunteburg) dann ist das schon sehr gut 👍
    Liebe Grüße Tschaki

      1. Ja, aber wie schnell bzw. viel eher wie lahmt kann ein Zug auf so engem Radius überhaupt nocht fahren? Der Mindestradius, damit es in die Landschaft bzw. um Orte herum passt ist das eine – aber ob dies dann für die nötige Geschwindigkeit reicht, wie man dort fahren will/muss, ist das andere.

        1. Bei 180 Metern etwa 60 km/h (ohne Neigetechnik), was für die Strecke auch ausreichen sollte (naja, bzw 80 sollte das Ziel sein, aber es geht ja nur um den kurzen Bereich in Damme). Das Problem ist eher, dass die eingezeichneten Kurvenradien teilweise bei 50 Meter liegen, da müsste nochmal nachgearbeitet werden.

  2. Bitte die Linienführung begründen! Warum sollte sich der Anschluss von Damme lohnen? Warum auf dieser Route, die zwischen Hunteburg und Bohmte komplett von der historischen Route abweicht, obwohl sie gar nicht verbaut ist und damit durchaus reaktivierbar sein müsste? Was denkst du dir bei der Durchquerung eines Gebäudes in Damme? Wie stellst du dir das vor? Auf solche Dinge ist in der Beschreibung einzugehen. Dafür ist sie da. Es geht nicht darum, das aus der Zeichnung offensichtliche zu wiederholen.

  3. Auch existiert nördlich von Damme auf der alten Bahntrasse heute ein Geh- und Radweg. In deiner Beschreibung ist aber nichts zu finden, ob du diesen erhalten willst oder nicht und wenn nicht, wie du das wieder ausgleichen willst.

    1. Der Radweg ist eine Verkehrsfläche, die dadurch gut wieder für die Bahn reaktivierbar wäre. Weniugstens wurde dort die Trasse nicht überbaut. Ausgleichen muss man das nicht. Es stehen genügend Straßen zur Verfügung und außerdem können Fahrräder auch im Zug befördert werden.

      1. Doch, es muss sehr wohl ausgeglichen werden. Auf diesen separaten Geh- und Radwegen kann man sicher und das auch mit kleinen Kindern gehen bzw. radeln, wo man auf der Straße im Mischverkehr ein sehr deutlich höheren Gefahrenpotenzial hätte. Es werden nicht ohne Grund überall immer mehr Geh- und Radwege gebaut, um die Verkehre hier zu trennen und das Gefahrenpotenzial für alle Verkehrsteilnehmer deutlich zu reduzieren. Völlig dagegen zu handeln, indem man genau das Gegenteil davon tut bzw. genau das wie du hier fordert, wäre also weder zielführend noch sicherheitsbewusst.

        Und warum soll man die Reisekette derart unnötig kompliziert und teurer machen, indem man einen Teil der Fahrt mit dem Zug machen sollte? Mit dem Fahrrad habe ich keine Fahrtkosten, mit dem Zug aber sehr wohl. Also warum soll man den Leuten ganz neu Geld abknöpfen, wo sie bisher keines zahlen mussten? Und der Status quo ist eben so, dass dort heute eine Geh- und Radweg existiert und man ihn durch eine Bahntrasse ohne Kompensation zerstören würde, also den Status quo verschlechtern, auch weil die Leute dann durch Mitnahme im Zug auch noch zusätzlich  bezahlen müssten. Das dies nicht recht realistisch und zielführend ist, liegt offen auf der Hand.

        Dieser Kommentar von dir hat mich aus den genannten Gründen schon sehr gewundert. Und v.a.: Die Bahn hat die Trasse damals aufgegeben und die Trasse wurde entwidmet, weil sie sie nicht mehr wollte. Also hat man einen Geh- und Radweg draufgebaut, der heute sehr gut angenommen wird. Die Bahn hat kein Ewigkeitsrecht auf all ihre ehemaligen, aufgegebenen Trassen, also dass dort für immer alles auf einmal aus dem Weg geräumt werden muss, wenn die Bahn dort doch mal wieder was bauen möchte. Der Zug ist dort heute sprichtwörtlich abgefahren und wenn man dort oder woanders doch Trasse wieder aufgebauen möchte, dann hat man sich gegenüber dem, was mittlerweile auf der ehem. Trasse gebaut wurde, zu fügen. Es ist zu akzeptieren, dass man eben nicht mehr 1:1 so aufgebauen kann und dass man gewisse Infrastrukturen wie eben Geh-/Radwege in Ruhe zu lassen hat oder diese absolut gleichwertig wieder herstellen muss, wenn man doch auf der ehem. Trasse baut und etwas abreißt. Die Bahn hat kein Ewigkeitsrecht.

        1. Natürlich hat die Bahn kein Ewigkeitsrecht, aber eben der Rad- und Fußverkehr auch nicht. Bitte unterlasse in Zukunft solche Kommentare, die einen „absolut gleichwertigen Ersatz“ als unabdingbar darstellen. Das ist schlicht und ergreifend falsch, weil dies nirgends vorgeschrieben und die Realität zeigt es auch nicht.

          Richtig ist: Durch die momentane Nutzung als Radweg ist die Fläche für die Bahntrasse keine einfach nutzbare Freifläche und es muss eine Abwägung zwischen den verschiedenen Nutzungsansprüchen getroffen werden. Das muss aber (fast) immer getan werden und ist bei bebauten oder land-/forstwirtschaftlichen Flächen auch nicht anders. In einem qualitativ guten Vorschlag sollte möglichst konkret darauf eingegangen werden, ob und wie bisherige Nutzungen ggf. ersetzt werden können, insbesondere wenn die bisherige Nutzungen besonders bedeutsam und schwer zu ersetzen sind, aber das ist im Einzelfall zu prüfen und erfordert nicht immer eine 100% gleichwertigen Ersatz der bisherigen Nutzungen. Eine gewisse Flexibilität für (Nutzungs-)Änderungen sollte man schon erwarten können.

          Zu diesem konkreten Vorschlag: Leider fehlen hier jegliche Angaben zu dem Umgang mit der Inanspruchnahme von den Flächen entlang der angedachten Streckenführung. Das macht den Vorschlag in der Form schwer nachvollziehbar bzw. unrealistisch. Dies sollte überarbeitet werden, damit er nicht gelöscht wird.

          1. Natürlich hat die Bahn kein Ewigkeitsrecht, aber eben der Rad- und Fußverkehr auch nicht.

            Stimmt, aber es kommt immer drauf an, was AKTUELL vorhanden ist – und das ist in diesem Fall nunmal der Geh- und Radweg während die Bahntrasse nicht mehr existiert. DAS ist das Entscheidende.

            Bitte unterlasse in Zukunft solche Kommentare, die einen „absolut gleichwertigen Ersatz“ als unabdingbar darstellen. Das ist schlicht und ergreifend falsch, weil dies nirgends vorgeschrieben und die Realität zeigt es auch nicht.

            Erstens: Bitte unterlasse deinerseits derartige Formulierungen, die mir quasi den Mund verbieten sollen. Ich weiß schon, warum ich das genau so schreibe, was ich im Folgenden erkläre.:

            Die Realität zeigt es sehr wohl, dass es nötig ist, bei einem Abriss eines Geh-/Radwegs z.B. für eine Bahntrasse unbedingt gleichwertigen Ersatz schaffen zu müssen. Denn ansonsten sind Proteste, Einsprüche und Klagen gegen die Zerstörung des Status quo, also einen sicheren und separaten Geh-/Radweg vorprogrammiert und dies hat nur all zu oft ein Projekt gekippt. Auch die Gemeindeverwaltungen würden es ebenso nicht mittragen, wenn plötzlich ein beliebter Geh-/Radweg in den Nachbarort ersatzlos gekillt würde. Genau wie das jeweilige Landratsamt bzw. das staatl. Bauamt, die ohne Frage sofort Sicherheitsbedenken geltend machen würden, wenn – wie von Ulrich gefordert – die Fußgänger und Radfahrer wieder auf der normalen Überlandstraße laufen bzw. fahren sollen, was für alle Verkehrsteilnehmer ein unnötige, neue Gefährdungslage brächte. Und auch damit wäre ein Bahnprojekt dort zum Scheitern verurteilt, wenn man für den Geh- und Radweg keinen gleichwertigen Ersatz schafft. Eine ganz einfache und aus vielen Erfahrungen nachvollziehbare Kausalkette, dass man hier nicht mit einer derartig rücksichtslosen Brechstangenmentalität vorgehen kann.

            Also Fazit: Wenn man so ein Bahnprojekt auf einem bestehenden Geh-/Radweg umsetzen möchte, dann MUSS man in der Realität dafür ohne Wenn und Aber einen gleichwertigen Ersatz schaffen, denn sonst ist das Projekt nicht umsetzbar. Da sollte aber eigentlich jeder von selbst drauf kommen sollen, der sich wie hier etwas mit dem Thema Verkehr befasst, eben weil es ganz logisch ist.

            1. Denn ansonsten sind Proteste, Einsprüche und Klagen gegen die Zerstörung des Status quo, also einen sicheren und separaten Geh-/Radweg vorprogrammiert und dies hat nur all zu oft ein Projekt gekippt.

              Dass es Proteste geben kann ist ja noch kein hinreichender Grund. Denn rechtlich ist die Entwidmung eines Radweges und die Errichtung einer Bahnstrecke an gleicher Stelle in den meisten Fällen möglich.

               

              Auch die Gemeindeverwaltungen würden es ebenso nicht mittragen, wenn plötzlich ein beliebter Geh-/Radweg in den Nachbarort ersatzlos gekillt würde.

              Es wird ja eine Bahnstrecke errichtet, was die Gemeindeverwaltungen hingegen erfreuen dürfte. Insofern wird ja auch ein Ersatz geschaffen, wenngleich dieser nicht gleichförmig ist. Allerdings möchte ich behaupten, dass eine Bahnstrecke mehr Personen (und damit potentielle Wählerstimmen) anzieht, als ein Radweg, da sie genzjährig und durch eine größere Personengruppe nutzbar ist.

               

              Genau wie das jeweilige Landratsamt bzw. das staatl. Bauamt, die ohne Frage sofort Sicherheitsbedenken geltend machen würden, wenn – wie von Ulrich gefordert – die Fußgänger und Radfahrer wieder auf der normalen Überlandstraße laufen bzw. fahren sollen, was für alle Verkehrsteilnehmer ein unnötige, neue Gefährdungslage brächte.

              Das ist aber eine Einzelfallfrage. Ich kenne durchaus auch Bahntrassenradwege (zB diesen hier zwischen Gronau und Sibbesse), die zum einen schlecht genutzt sind – ich bin da etwa zehnmal lang gefahren und habe kein anderes Fahrrad gesehen – und zum anderen auch nicht der Verkehrssicherheit dienen, da der Verkehr auf der angrenzenden Landstraße äußerst schwach ist und der Radweg ein ständiges Überqueren dergleichen erfordert, insbesondere auch, da die Bürgersteige in den Ortschaften zu schmal sind. Insofern ist das keinesfalls ein generelles Argument.

              Darüber hinaus sollte man auch nicht vergessen, dass die Errichtung eines neuen Fuß- und Radweges bei entsprechendem Bedarf nicht so problematisch ist, wie die Suche nach einer neuen Bahntrasse. Denn ein Radweg benötigt definitiv keine 180m Mindestradius und 5% Steigung sind auch gut zu überwinden. Insofern kann man bei Neuerrichtung der Bahnstrecke auf alter Trasse gut einen neuen Radweg bauen, die Trassensuche dafür dürfte in den meisten Fällen recht simpel ausfallen.

              Und zuletzt sollte man auch nicht vergessen, dass ein paralleler/anknüpfender Bahnverkehr auch zum Fahrradfahren sehr angenehm ist, so kann man Teile der Strecke mit dem Rad und andere mit der Bahn zurücklegen oder eben zumindest eine Anfahrt mit der Bahn einplanen. Das ist insbesondere für diejenigen ohne Auto/mit kleinem Auto sehr attraktiv.

              1. Dass es Proteste geben kann ist ja noch kein hinreichender Grund. Denn rechtlich ist die Entwidmung eines Radweges und die Errichtung einer Bahnstrecke an gleicher Stelle in den meisten Fällen möglich.

                Der große Unterschied ist aber, ob die Proteste bzw. Klagen vor Gericht echte Chancen haben, das Projekt zu verhindern! Einfache und typische NIMBY-Einsprüche nach üblichem Muster werden in der Planfeststellung einfach und schnell mit Textbausteinen beantwortet bzw. leicher entkräftet. Aber echte Killerargumente – wie eben so einen ersatzlos entfallenden Geh-/Radweg, womit die Radler und Fußgänger auf die Straße müssten – haben nicht selten solche Projekte zu Fall gebracht bzw. deutliche Nachbesserungen erfordert, eben weil sie vor Gericht absolut berechtigt wären. Das ist wie gesagt der Unterschied. Will man also ein Projekt nur aus diesem Grund gefährden, also sich mit dem ersatzlosen Entfall des Geh-/Radwegs eine derart massive Angriffsfläche mit sehr großer Chance auf Erfolg einhandeln? Wenn nein, dann MUSS ein entsprechender und gleichwertiger Ersatz dafür geschaffen werden, denn ansonsten gräbt man dem Projekt sein eigenes Grab.

                Das ist aber eine Einzelfallfrage. Ich kenne durchaus auch Bahntrassenradwege (zB diesen hier zwischen Gronau und Sibbesse), die zum einen schlecht genutzt sind – ich bin da etwa zehnmal lang gefahren und habe kein anderes Fahrrad gesehen – und zum anderen auch nicht der Verkehrssicherheit dienen, da der Verkehr auf der angrenzenden Landstraße äußerst schwach ist und der Radweg ein ständiges Überqueren dergleichen erfordert, insbesondere auch, da die Bürgersteige in den Ortschaften zu schmal sind. Insofern ist das keinesfalls ein generelles Argument.

                Das sind aber alles keine gerichtsfesten Argumente. Fakt ist, dass ein Geh-/Radweg besteht, so dass Fußgänger und Radler nicht auf der Straße gehen/laufen müssen, was somit nach Status quo dort ein hohes Maß an Sicherheit ist. Und es ist mit Nichten so, dass der Rad weg ein „ständiges“ Überqueren der Landstraße erfordert. Zwischen Damme und Holdorf kreuzt der Geh-/Radweg die Landstraße nicht ein einziges mal sondern ist stets östlich davon. Und wie es in den Orten aussieht, ist hier nicht relevant, denn für die Bahntrasse müssten diese Bürgersteige ja auch nicht ersatzlos abgerissen werden. Es zählt nur der Status quo und wie er sich durch das Projekt verschlechtern würde.

                Darüber hinaus sollte man auch nicht vergessen, dass die Errichtung eines neuen Fuß- und Radweges bei entsprechendem Bedarf nicht so problematisch ist, wie die Suche nach einer neuen Bahntrasse. Denn ein Radweg benötigt definitiv keine 180m Mindestradius und 5% Steigung sind auch gut zu überwinden. Insofern kann man bei Neuerrichtung der Bahnstrecke auf alter Trasse gut einen neuen Radweg bauen, die Trassensuche dafür dürfte in den meisten Fällen recht simpel ausfallen.

                Nur spielt das hier garkeine Rolle, denn Ulrich behauptete in seinem Beitrag vom 26.12. explizit, dass ein entsprechend gleichwertiger Ersatz dieses Geh-/Radwegs nicht errichtet werden muss, auch weil man ja noch auf die Straße ausweichen kann bzw. dann eben soll. Und genau DAS ist hier ja der Knackpunkt der ganzen Diskussion, eben weil genau dies das Projekt vor Gericht ohne Fragen sehr ernst gefährden wenn nicht gar zum Scheitern bringen würde!

                Und du sagst ja selbst, dass die Trassensuche und der Bau eines neuen Geh-/Radwegs [als gleichwertiger Ersatz] ja garnicht so schwer ist (Nur bei den Steigungen würde ich aufpassen, also sie nicht zu stark wählen.). Also warum will man es unbedingt drauf anlegen, dass das Projekt scheitern könnte, indem man hier mit der Brachstange arbeitet anstatt ganz logisch einen gleichwertigen Ersatz zu schaffen? Dann wären entsprechende Proteste und v.a. Klagen vor Gericht erst garnicht gerechtfertig und damit keine Gefahr für das Projekt. Wer also ein Bahnprojekt wie hier umsetzen möchte, der MUSS und Wenn und Aber für abgerissene Geh-/Radwege einen gleichwertigen Ersatz schaffen, wenn er das Projekt nicht und das völlig unnötig in Gefahr bringen möchte.

                Und zuletzt sollte man auch nicht vergessen, dass ein paralleler/anknüpfender Bahnverkehr auch zum Fahrradfahren sehr angenehm ist, so kann man Teile der Strecke mit dem Rad und andere mit der Bahn zurücklegen oder eben zumindest eine Anfahrt mit der Bahn einplanen. Das ist insbesondere für diejenigen ohne Auto/mit kleinem Auto sehr attraktiv.

                Ist hierbei aber auch völlig irrelevant, weil es vor Gericht einzig und nur darum geht, ob für den Geh-/Radweg ein entsprechend gleichwertiger Ersatz geschaffen wird, sobald dies geklagt wird. Ob man dann Räder auch mit der Bahn mitnehmen könnte, ist da nur ein nice to have aber eben nicht urteilsrelevant.

                1. Hast du irgendeine Quelle für die von dir wiederholt dargelegte Behauptung, dass für den Radverkehr (rechtlich) zwingend ein gleichwertiger Ersatz geschaffen werden muss? Mir wäre das komplett neu. Es kann und darf auch mal Verschlechterungen geben. Es spricht ja niemand davon, dass der Radweg komplett ersatzlos entfallen wird.

                  Jedenfalls sehen wir von Seiten der Administration langsam aber sicher mal einen Anlass deinen permanenten Forderungen nach gleichwertigen Ersatz des Radwegs Einhalt gebieten zu müssen. Die Vorschlagsersteller haben sich an die Regeln der Seite zu halten (was manchen ja offenbar schon schwer genug fällt), aber deine immer wieder vorgebrachten Forderungen, dass für Radwege, Parkplätze, Abstellgleise usw. immer ein mindestens 100%ig gleichwertiger Ersatz geschaffen und dies in einem detaillierten Konzept erläutert werden muss, schießt über das Ziel hinaus und ist in dem Stadium, in dem sich die Vorschläge hier befinden, einfach nur völlig unangebracht.

                  Ja, man darf die bisherige Flächennutzung nicht ignorieren und je nach Nutzung können auch größere Schwierigkeiten auftreten, z.B. bei privater Wohnbebauung. Aber Radwege, Parkplätze usw. können im Einzelfall auch mal Verschlechterungen erfahren, wenn sich dafür eine große Verbesserung im verkehrlichen Gesamtsystem erreichen lässt. Wie schon oben geschrieben: In einem qualitativ guten Vorschlag sollte möglichst konkret darauf eingegangen werden, ob und wie bisherige Nutzungen ggf. ersetzt werden können, insbesondere wenn die bisherige Nutzungen besonders bedeutsam und schwer zu ersetzen sind, aber das ist im Einzelfall zu prüfen und erfordert nicht zwingend eine 100% gleichwertigen Ersatz der bisherigen Nutzungen. Falls etwas nicht gleichwertig ersetzt werden kann, kann man das durchaus als Nachteil bzw. Schwierigkeit festhalten, es jedoch nicht unbedingt ein K.O.-Kriterium für das Projekt (wie du es darstellst).

                  Wenn jetzt noch weiterer Bedarf an dieser Grundsatzdiskussion bedarf, kann diese im Forum fortgeführt werden, hier ist sie jedenfalls fehl am Platz. Ich sehe die bisherige Regeln für die Vorschlagserstellung als ausreichend an und meiner Meinung nach sollte hier kein zusätzlicher Passus für „gleichwertige Ersatzkonzepte“ aufgenommen werden. Weitere Kommentare dazu werden hier nicht mehr freigegeben, da diese Diskussion mit der möglichen Löschung des Vorschlags eh nicht mehr weitergeführt werden kann.

                2. So, ich habe mir gerade spaßeshalber mal den Verlauf des Radweges auf der Karte angeguckt:

                  Zwischen Damme und Holdorf kreuzt der Geh-/Radweg die Landstraße nicht ein einziges mal sondern ist stets östlich davon.

                  Das ist so vollkommen richtig, der Radweg auf der alten Bahntrasse ist dadurch sicherlich recht attraktiv. Aber das kann eben nicht überall so angenommen werden. Im Übrigen verläuft westlich der Landstraße ein zweiter, ebenfalls durchgängiger Radweg. Heißt konkret, dass deine Argumentation bezüglich der Verkehrssicherheit komplett hinfällig ist:

                  Aber echte Killerargumente – wie eben so einen ersatzlos entfallenden Geh-/Radweg, womit die Radler und Fußgänger auf die Straße müssten – haben nicht selten solche Projekte zu Fall gebracht bzw. deutliche Nachbesserungen erfordert, eben weil sie vor Gericht absolut berechtigt wären.

                  Denn es besteht ja eine Alternative, womit es nicht erforderlich ist, die Straße zu nutzen. Baut man den Radweg westlich noch um ein, zwei Meter aus, dann steht auch massig Platz für große Verkehrsströme zur Verfügung.

                  Bleibt als potentielle Restargumentation eigentlich nur noch, dass der Radweg auf der alten Bahntrasse sicherlich etwas attraktiver ist als jener an der Landstraße. Das ist natürlich richtig, aber nicht sicherheitsrelevant und damit auch nicht durch eine Klage angreifbar. Man kann trotzdem einen zweiten Radweg entlang der Bahntrasse errichten, wenn es sich lohnt, eine landschaftlich attraktivere Alternative herzustellen. Das ist aber nicht der Fokus dieser Seite und damit – aus meiner Sicht – definitiv kein erforderlicher Bestandteil eines Vorschlags.

                   

                  Nur noch kurz der Vollständigkeit halber zu den anderen Punkten deines Beitrags:

                  Nur spielt das hier garkeine Rolle, denn Ulrich behauptete in seinem Beitrag vom 26.12. explizit, dass ein entsprechend gleichwertiger Ersatz dieses Geh-/Radwegs nicht errichtet werden muss, auch weil man ja noch auf die Straße ausweichen kann bzw. dann eben soll.

                  Doch, das spielt durchaus eine Rolle. Denn ich habe ja mit keinem Wort gesagt, dass ich Ulrichs Position teile. Tue ich nämlich nicht, Radwege sind auf Überlanstrecken schon etwas sehr, sehr schönes und wichtiges.

                  Also warum will man es unbedingt drauf anlegen, dass das Projekt scheitern könnte, indem man hier mit der Brachstange arbeitet anstatt ganz logisch einen gleichwertigen Ersatz zu schaffen?

                  Das will doch niemand. Der Vorschlagsersteller hat den Radweg schlichtweg nicht bedacht. Das ist nicht optimal, aber kann passieren, das Projekt soll ja keinesfalls exakt so und ohne weitere Planung umgesetzt werden. Professionelle Planungsbüros würden so etwas sicherlich bedenken und für Ersatz sorgen, sofern notwendig und erforderlich.

                  Ist hierbei aber auch völlig irrelevant, weil es vor Gericht einzig und nur darum geht, ob für den Geh-/Radweg ein entsprechend gleichwertiger Ersatz geschaffen wird, sobald dies geklagt wird.

                  Woher nimmst du diese Kenntnis, was das Gericht betrachten wird? Das Gericht betrachtet nicht, ob ein Status quo gehalten wird, weil niemand einen Rechtsanspruch auf diesen Status quo geltend machen kann. Öffentliche Einrichtungen dürfen sich durchaus verändern, die Schließung einer Schule ist ja durchaus auch legal und nicht vor Gericht anfechtbar, auch wenn ein Ersatz im Nachbarort sicherlich nicht als gleichwertig anzusehen ist. Das Gericht würde sich im Zweifelsfall mit der Frage beschäftigen, ob ein Ersatz überhaupt erforderlich ist und dabei Nutzungszahlen, Verkehr auf der Straße, Anlage der Straße, Möglichkeit einer Alternative, etc. pp. betrachten und dann auf einer Abwägung dieser verschiedenen Faktoren basierend urteilen. Aber es gibt keine mir bekannte Gesetzesgrundlage, die einen gleichwertigen Ersatz unmittelbar fordert. Und nur an ein solches Gesetz wäre das Gericht gebunden, alles andere ist und bleibt im öffentlichen Recht Abwägung.

        2. Also hat man einen Geh- und Radweg draufgebaut, der heute sehr gut angenommen wird.

          Woher nimmst du eigentlich die Information, dass dieser Radweg sehr gut angenommen wird? Nicht, dass ich das generell in Abrede stellen wollte, aber es würde mich durchaus mal interessieren, ob man irgendwo vernünftige Zahlen dazu findet. Ich frage auch, da du des öfteren auf beliebte Radwege verweist, zB hier kritisierst du meinen Vorschlag dahingehend, dass beliebte Radwege dadurch überbaut werden. Wie gesagt, ich will nicht in Abrede stellen, dass es so ist, mich würde nur deine Quelle interessieren, oder fährst du auf den besprochenen Strecken regelmäßig selbst und kannst dir dadurch ein Bild machen?

          1. Dazu braucht er keine Quelle. Beliebtheit ist schließlich kaum messbar. Es genügt ein einziger Radfahrer, der einen Radweg gerne nutzt, schon ist dieser Radweg bei diesem Radfahrer beliebt! Von daher dürfte schlicht jeder Radweg beliebt sein. Ein Bahnstrecke auf demselben Radweg wäre es aber auch, egal wie starkt frequentiert sie wäre.

            1. Diese Gehässigkeit hättest du dir – besonders als Mod – absolut sparen können, denn sie war völlig unnötig – besonders wie du anhand meiner Antwort auf Georg ersehen kannst. Wenn du also nichts Sachliches dagegen einzuwenden hast, dann solltest du dir solche Zeilen wirklich verkneifen.

              1. Ich kann keine Gehässigkeit darin erkennen, wenn ich dich von der im Raum stehenden Forderung nach Quellen erlöse. Wie du die Beliebtheit messen willst, ist mir ein Rätsel, aber wenn du dazu sachdienliche Aussagen machen willst, kannst du das gerne tun. Du kannst gerne die Quelle nennen, in der die Beliebtheit dieses Radwegs gemessen wurde.

                Was aber nervt ist, dass du immer wieder mit derselben Leier kommst und Radwege als das allerwichtigste darzustellen versuchst. Sie sind es nicht und Proteste gibt es bei Neubaustrecken sowieso immer. Wenn dich entsprechende Reaktionen dann stören, solltest du zu deinem Seelenheil vielleicht besser keine Kommunikation mehr auf Linie Plus anstreben. 😉

                1. Was aber nervt ist, dass du immer wieder mit derselben Leier kommst und Radwege als das allerwichtigste darzustellen versuchst.

                  Hm, wenn du das so rausließt, dann ist das deine ganz private, subjektive Sicht aber bestimmt nicht die reale Intention. Denn bei der Trassenplanung einer zu reaktivierende Strecke bzw. generell beim Bau einer Bahnstrecke gibt es vieles zu beachten, wenn bestimmte Infrastruktur dem im Weg steht – da sind Radwege nur ein Teil davon, also eben nicht alles. Es geht also vielmehr drum realistisch zu planen, also nicht dersrt mit z.B. der Forderung nach einem ersatzlosen Abriss eines bestehenden Geh-/Radwegs, der das Projekt vor Gericht im Falle einer Klage sehr ernsthaft gefährden und vielleicht sogar unmöglich machen würde. Und das Gleiche ist es auch bei anderer bestehender Infrastruktur, wo ich schon mehr als oft Vorschlagende darauf hinweisen musste, dass man da nicht einfach drübertrassieren kann. Dein Satz hier ist also völlig unberechtigt und auch eine falsche Darstellung.

                  Sie sind es nicht und Proteste gibt es bei Neubaustrecken sowieso immer.

                  Ja, aber wie schon eben an Georg geschrieben kommt es hierbei sehr drauf an, ob es nur die üblichen NIMBY-Argumentationen mit oft leicht widerlegbaren Punkten sind oder ob es Dinge sind, die vor Gericht das Projekt zu Fall bringen könnten, weil die Nachteile durch die Planung einfach zu gravierend wären. Und einen bestehenden Geh-/Radweg dort abzureißen, dafür keinen Ersatz zu schaffen und auch noch zu fordern, man solle einfach auf die Straße ausweichen, gehört ganz klar zu Zweiterem. Das und nichts anderes will ich dir hier einfach nur klarmachen. Wenn du das nicht verstehen kannst oder willst, ist das halt nicht mein Problem.

                  1. Okay, ich kenne jetzt deine Meinung dazu und du Kennst meine. Es ist dem wohl nichts mehr hinzuzufügen. Ich bleibe bei meinem Standpunkt.

                    Eine weitere Diskussion hat daher wohl keinen Zweck.

          2. Ich bin in der Tat vor 1,5 Jahren schonmal auf diesem Radweg im Zuge einer Tour gefahren und dort war sowohl auf der Hin- als auch der Rückfahrt vergleichsweise sehr viel los. Ich rade hier also in der tat aus eigener Erfahrungen. Auch auf anderen Radwegen auf ehem. Bahntrassen bin ich schon gefahren, weshalb ich da gut mitreden kann. Ich weiß also schon, was und warum ich das schreibe.

            1. Alles klar, danke für die Rückmeldung! Schade, dass es hierzu keine Zahlen gibt, ich habe zumindest keine gefunden. So bleibt eben nur ein eher subjektiver Eindruck.

              Was man aber nicht vergessen darf, während es – meiner Erfahrung nach – bei gutem Wetter auf Radwegen häufig sehr voll ist, bin ich dort im Winter in der Regel alleine unterwegs. Eine Bahnstrecke wird hingegen das ganze Jahr über genutzt.

  4. Neben den bereits erwähnten engen Kurvenradien ergibt sich in Damme ein weiteres Problem: Bei Neubaustrecken (und rechtlich gehören dazu auch Reaktivierungen, wenn die Strecke entwidmet wurde) sind in der Regel nur höhenfreie Bahnübergänge erlaubt. Ausnahmen werden normalerweise nur bei wenig befahrenen Straßen erlaubt, und zumindest bei Vördener Straße, Westring und Mühlenstraße dürfte das nicht gegeben sein, so dass es hier recht teuer wird.

    Meiner Meinung nach sollte man daher überlegen, ob eine Reaktivierung nur von Bohmte bis Damme mit Endbahnhof am Südring sinnvoller ist. Da Holdorf kein Knoten ist, würde auf dem nördlichen Abschnitt eh nur Punkt-zu-Punkt-Verlehr bedient.

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