Beschreibung des Vorschlags
Im einen TV Beitrag von Quer wurde erwähnt das Kelheim keinen Bahnanschluss hat und deshalb eine Seilbahn plant, aus meiner Sicht ist die (Nutzung/Reaktivierung) eines Industriegleises billiger. Meine Idee ist daher einen Bahnhof in Kehrheim zu bauen, als Anbindung könnte die von München kommende in Regensburg endende RE 22 dienen welche ohne Halt bis nach Kelheim verlängert würde.
Die Idee das Industriegleis einer S-Bahn wurde hier schon mal vorgeschlagen:
https://linieplus.de/proposal/s-bahn-regensburg-linie-1-neutraubling-kelheim/
https://linieplus.de/proposal/regensburg-s3/
Die Ideen dieses Gleis als S-Bahn zu nutzen wären auch eine Option.
Nur erfüllt dein Vorschlag in keinster Weise das, was in dem Beitrag zur Seilbahn gewollt wird – eine Anbindung der Schiffsanlegestelle in Kehlheim (in der Karte steht Kehrheim).
Es ist ja schön, dass du andere Vorschläge zur Reaktivierung der Strecke nach Kelheim verlinkt hast, aber das allein reicht nicht. Im Grunde weist du damit nur daraufhin, dass dein Vorschlag überflüssig ist, weil es ihn schon gibt. Gut, bei genauerem Hinsehen stelle ich fest, dass du den Endpunkt an anderer Stelle gewählt hast, aber warum? Es ist deine Aufgabe im Vergleich zu älteren Vorschlägen deutlich zu machen, warum wir deinen auch noch brauchen, bzw. warum deiner besser ist. Das sehe ich hier nicht, zumal der Endpunkt, den du vorschlägst noch etwa zwei kilometer vom zentrum Kelheims entfernt und damit kaum besser als Saal geeignet ist. Wer nach Kelheim will, müsste immernoch in einen Bus umsteigen. Das geht jedoch auch in Saal, so dass ich keinen Sinn in deinem Vorschlag erkenne. Warum führst du die Strecke nicht bis zum alten Bahnhof?
Die Stelle ist gewählt da hier auf Google Maps freies Feld ist und somit hier auch ein zweites Gleis hingebaut werden könnte sowie ein Busbahnhof. Zusätzlich ist eine Brücke in der Nähe.
Ein Triebwagen oder eine Wendezug braucht am Endpunkt kein zweites Gleis. Außerdem ist ein Endpunkt in der Nähe eines Stadtzentrums besser geeignet als am Rand eines Feldes. 😉
Warum führst du die Strecke nicht bis zum alten Bahnhof?
Weil er das garnicht mehr kann! An der Affeckinger Straße direkt östlich des freien Felds sind jüngst mehrere Einfamilienhäuser entstanden, deren Grundstückszufahrten über die ehem. Trasse drüber gehen. Derartige Bahnübergänge wären nach EBO nicht mehr zulässig. Und weiter westlich gibt es die C. Kosik GmbH, die auf der ehem. Trasse zischen 2010 und 2019 mittlerweile eine Halle und in zwei Abschnitten eine große Außenfläche geschaffen hat.
Die Trasse zum ehem. Bahnhof ist also definitiv nicht mehr nutzbar und somit kann die Bahnstrecke dort auch nicht mehr reaktiviert werden. Die Tür ist zu.
Auf unseren Satellitenbildern kann ich zwar das Außengelände der Firma sehen, aber keine Grundstückszufahrten zu Häusern. Für das Außengelände gäbe es auch Ersatzflächen direkt weiter östlich.
Ja, eure Satellitenbilder hier sind leider teils völlig veraltet. Aber wo kommt bitte die große Berührungsangst zu Google Maps her? Man kann es ruhig mal nutzen und es tut auch nicht weh. Hier sieht man die Grundstückszufahrten:
https://www.google.de/maps/@48.9057736,11.8920493,182m/data=!3m1!1e3
Und wie ich weiter unten schon schrieb, ist die Realität eben ein bisschen mehr als einfach mal eine Außenfläche irgendwie von hier nach da zu verschieben. Da gibt es noch einige Faktoren mehr zu beachten. Und v.a.: Warum sollte man dort bitte die Außenflächen killen? Dadurch kommt man noch immer nicht direkt bis an die Kelheimer Innenstadt und den Schiffsanleger ran. Es brächte also für das Verkehrsziel garnichts.
Für selten benutzte Verkehrswege ist auch jetzt schon eine Ausnahme möglich.
Dafür hätte ich gerne einen Nachweis. Und warum muss man eigentlich beim Thema Bahn hier so oft alles bis ins Extreme ausreizen wollen? So schafft man doch erst Ablehnung und Konfliktpotenzial – und das völlig unnötig.
Bahnübergänge sind etwas völlig normales zumindest außerhalb von Hauptstrecken und meiner Meinung nach ist nicht die Errichtung von Bahnübergängen extrem, sondern die autogerechte Denkweise diese selbst auf Nebenstrecken um jeden Preis verhindern zu wollen.
Leider wurde diese Autoideologie damals mit dem Eisenbahnkreuzungsgesetz in Gesetzesform gegossen, die Ausnahme findet sich unter „5.1 Antrag auf Zulassung einer Ausnahme“ in eben diesem Gesetz.
Ich sitze gerade in einem Zug, der vier Minuten in einem Betriebsbahnhof steht, da er hier einen Befehl diktiert bekommt, um dann später vor einem Bahnübergang mit gestörter Überwachung zu halten. Es gibt auch eisenbahnseitig gute Gründe gegen Bahnübergänge, denn sie verursachen regelmäßig mindestens hohe Sachschäden, binden Personal bei Wartung und Instandhaltung und vor allem verursachen sie jede Menge Verspätungen, was über Zugfolgekonflikte und Anschlüsse das ganze Netz instabil macht, insbesondere auf eingleisigen Strecken. Ich erlebe es regelmäßig.
Und ich hab vorgestern einen Zug verpasst, da der einzige Weg zum Bahnsteig über einen BÜ führt, den der ankommende Zug selbst verschlossen hat. Gäbe es keinen BÜ, hätte ich den Zug noch bekommen. Glücklicherweise kam der nächste Zug pünktlich, sodass die verbleibenden 2 Minuten Umsteigezeit am Kölner Hauptbahnhof noch ausgereicht haben.
Immer noch besser als wenn der Zug niemals kommt, weil dank eines Bahnübergangs die Reaktivierung gescheitert ist.
Außerdem ist das kein unlösbares Problem, viele der Strecken wo BÜs Sinn ergeben sind eh eingleisige Nebenstrecken, da könnte man einfach auf die spanische Lösung setzen.
Da machst du es dir aber zu einfach, wenn du das alles auf den BÜ schiebst. Wenn eine Reaktivierung/ ein Neubau scheitert, ist schlichtweg der Nutzen zu gering.
Und ganz ehrlich: Wenn ein Projekt so sehr auf der Kippe steht, das die Kosten eines Bahnübergangs es zum Kippen bringen können, dann ist der Nutzen dieser Strecke so gering, dass am Wochenende höchstens alle zwei Stunden ein Zug fahren würde.
Und ob die Spanische Lösung so viel billiger ist, mag ich auch bezweifeln: Man bräuchte 2 Bahnsteige, das Grundstück für einen 2. Bahnsteig, 2 Wartehäuschen, 2 Automaten und entweder doppelt so viele Laternen, oder deutlich stärkere.
Ich habe auch nicht gesagt, dass man eine bestehende Bahnstrecke mit Bahnübergängen nachrüsten soll weil Bahnübergänge so toll sind, sondern nur, dass man sie in technisch gesicherter Form erlauben sollte, wenn die Alternative keine Bahnstrecke ist.
Dass ein Bahnübergang gestört sein kann ist doch kein Argument, denn diese Logik würde dann ja genauso für Signal und Sicherungssysteme gelten und man müsste zum Holzstab zurückkehren.
Also bestehende Strecken soll man teuer umrüsten, aber woanders soll man dieses Sicherheitsrisiko neu errichten?
Wenn es dann am nigelnagelneuen BÜ zu mehreren tödlichen Unfällen kommt, oder aufgrund von Taktverdichtungen die Staus den halben Ort stilllegen, muss die Fehlinvestition teuer rückgängig gemacht werden. Diese Kosten muss dann aber nicht die „Bahnstrecke“ sondern die Gemeinde tragen.
Das klingt sehr nach „Im Zweifel wird bei der Sicherheit gespart“ und „Nein, dafür bin ich nicht zuständig. Wenden Sie sich bitte an XY“.
Zustimmung! Genau so ist es, wenn derartige Forderungen nicht zu Ende gedacht werden.
Das sehe ich genauso. Das Verbot von Bahnübergängen ist leider vielerorts nur geeignet Reaktivierungen von Bahnstrecken zu verhindern, was angesichts einer angeblich gewünschten Verkehrswende absurd ist. Hätte es die heutigen Gesetze schon im 19. Jahrhundert gegeben, gäbe es vermutlich überhaupt kein Eisenbahnnetz bei uns. 🙁
Das Eisenbahnkreuzungsgesetz muss dringend geändert werden und der Eisenbahn Ppriorität geben.
…autogerechte Denkweise…Autoideologie…
Hier geht es weder um rein einseitige Denkweisen noch im Ideologie sondern schlicht und einfach um Gesetze bzw. Regelwerke, die man hier einhalten muss. Und den Urhebern dieses Gesetzes bzw. eines Regrlwerkes sofort derartiges zu unterstellen, nur weil es nicht nach der eigenen Meinung ist, ist höchst unseriös und hier fehl am Platz.
Diese Gesetze und Regelwerke sind nicht aus Jux und Spaß genau so, wie sie sind, denn da arbeiten echte Fachleute auf Basis von langer Erfahrung dran. Und die werde glaube ich besser wissen, warum es so geregelt sein muss, wie es ist. Bitte hier kein „Die da oben…“-Denken, denn auch das ist hier unseriös.
Es geht hier letztlich um die Sicherheit und die Begreifbarkeit im Verkehr – und da verbietet es sich deshalb, die Ausnahme zur Regel werden zu lassen. Ausnahmen können nur dann gemacht werden, wenn es wirklich definitiv keine andere Möglichkeit gibt – und das ist hier in dem Vorschlag nicht der Fall.
Diese Gesetze mögen zwar nicht aus Jux und Spaß entstanden sein, aber sie stammen aus einer anderen Zeit, in denen die Vorstellungen ganz andere waren.
Nur zur Erinnerung, es ist die Zeit wo Stadtbahntunnel ohne Rücksicht auf Folgekosten durchgewunken wurden, wenn Linien dann doch zu wichtig zur Stilllegung waren, aber man die Spuren unbedingt fürs Auto haben wollte.
Die Welt entwickelt sich eben weiter und was damals als richtig unter Fachleuten galt kann heute jeder Hobbyinteressierte aus seinem Allgemeinwissen widerlegen. Die Erfahrungen von damals sind auch nichts mehr wert, denn die bezogen auf den damaligen Stand der Technik und ich habe mehrfach ausdrücklich erwähnt, dass es mir nur um technisch nach heutigem Stand gesicherte Bahnübergänge auf Nebenstrecken geht.
Wenn ein Gesetz aus der Zeit gefallen ist, dann halte ich es für legitim es zu umgehen solange das dem öffentlichen Interesse dient und man Sicherheitsbedenken durch den Einsatz modernster Technik kompensiert.
Ein Gesetz zu umgehen ist niemals legitim. Die im Gesetz vorgesehenen Möglichkeiten für Ausnahmen in Anspruch zu nehmen, ist es aber durchaus. Ebenfalls ist es legitim Änderungen von Gesetzen anzustreben bzw. zu fordern. Solange Gesetze gelten, muss man sie aber einhalten.
1. Lass doch bitte einfach mal dieses Autohass raus, denn das bringt uns hier kein Yota weiter.
2. Die Forderung, einfach ein Gesetz zu „umgehen“ ist völlig unrealistisch und sogar höchst gefährlich. Denn wenn dann irgendwas passieren sollte, dann würde sich sofort die Frage stellen, wer dafür haften muss. Und wenn dann hier jemand auf Revoluzer gemacht hat und sich einfach nicht an die Gesetze gehalten hat, dann ist derjenige dafür voll haftbar mit seinem gesamten Privatvermögen. Möchtest du dieses Risiko persönlich auf dich nehmen? Ich denke nicht.
Und die genaue Definition, ob und wie ein Gesetz „aus der Zeit gefallen“ wäre, bestimmst nicht du und das schon garnicht nach auf Emotionen basierenden Beweggründen, mit der ein „Umgehen“ des Gesetzes begründet werden soll. Das bestimmten wie gesagt Fachleute mit langjähriger Erfahrung auf Basis von sachlichen, nüchternen und realen Fakten. Und das ist sehr gut so!
Jabra, warum wirkt es bei dir schon wieder so, als hättest du „Angst“, dass hier irgendetwas gebaut werden würde, was womöglich nicht rechtskonform wäre oder was der örtlichen Bevölkerung nicht schmecken würde?
Das hier sind Vorschläge, keine Baupläne, also ist das hier alles weit von jedweder Realisierung entfernt. Ein Vorschlag würde im nächsten Schritt erstmal der Kommune vorgelegt werden und dann irgendwann durch das die Planungsbehörde (EBA) genehmigt – wenn möglich. Da gucken also noch tausende Augen drauf und prüfen das. Du musst also wirklich keine Angst haben, dass hier irgendjemand eine Planung „durchdrücken“ würde, geschweige denn für irgendetwas haftbar gemacht würde.
Das einzige, was die Folge ist bzw. sein könnte, wenn man Vorschläge gegen die aktuellen Regelungen oder auf Basis von Ausnahmegenehmigungen erstellt, ist das diese ggf. abgelehnt würden. Aber das ist ja dann die Sache des entsprechenden Vorschlagerstellers.
Kein Sorge, das hat mit Angst in keinster Weise was zu tun. Lass bitte solche Unterstellungen – denn du willst sowas ja andersrum auch nicht haben, nicht wahr?
Es geht hier aber sehr wohl drum, dass man andere User auf die Konsequenzen hinweisen muss, die ihre Vorschläge und/oder (zu radikalen) Forderungen mit sich bringen würden bzw. dass sie gegen geltendes Recht verstoßen und damit nicht machbar sind. Klar sind das hier erstmal alles nur Vorschläge – aber eine Grundsubstanz an Realismus sollte immer vorhanden sein. Denn sonst sind die Vorschläge zunehmend immer weniger Ernst zu nehmen und die Plattform verliert mehr und mehr an Glaubwürdigkeit und Relevanz. Und das kann man ja bestimmt nicht wollen.
Du wehrst aber Planungen, die z.B. fremdes Eigentum berühren oder gegen Regeln verstoßen mit solch einer Heftigkeit ab, so dass man den Eindruck hat, dass du tatsächlich große Angst davor hast, dass sie ohne Prüfung so realisiert würden. Klar kann man Nutzer, darauf hinweisen, dass ihre Vorschläge aufgrund dieser und jener Regelung unrealistisch sind, aber zu jemandem damit schon fast zu drohen, dass er persönlich dafür haftbar wäre mit seinem gesamten Privatvermögen, klingt so als hättest du persönliche Interessen/Ängste/sonstige Gefühle, die dafür sprächen, dies unbedingt zu verhindern. Nur mein Eindruck…
1. Mir geht es um einen fairen Ausgleich zwischen Auto und ÖPNV und dementsprechend geht es mir nicht um die Durchsetzung von Autohass sondern nur um die Abwehr von Autoideologie.
Ganz konkret heißt das, dass ich keine Blumentöpfe auf Parkplätzen fordere, sondern einfach nur, dass die Straße wieder hergeben soll, was sie dem ÖPNV geklaut hat und das bedeutet für mich in erster Linie Reaktivierungen von 60er Jahre Fehlern und das auch gerne mit der Brechstange.
2. Mit Gesetz umgehen meinte ich natürlich den legalen Rahmen für Ausnahmen auf das schärfste ausnutzen und ggf auch öffentlichen Druck auf Ausnahmeentscheider auszuüben mehr nicht, also alles legal.
Zudem finde ich es ja witzig, dass du im umgekehrten Fall wo ein Radweg auf gewidmeter Bahntrasse liegt, dann Ausreden findest warum die Rechtslage plötzlich nicht mehr wichtig sei.
Denn wenn es hier um die Rechtslage ginge müsstest du ja da einsehen, dass zumindest in diesem Fall eine Reaktivierung ohne Planfeststellerei und Bürgergenerve möglich wäre.
Ausnahmen können nur dann gemacht werden, wenn es wirklich definitiv keine andere Möglichkeit gibt
Genau das wäre ja hier der Fall, denn es wäre wohl kaum eine Möglichkeit Brücken oder Unterführungen für die Grundstückseinfahrten zu den drei neuen Häusern herzustellen. Dafür wäre gar kein Platz! Wenn aber alternative Möglichkeiten darin bestehen sollten, auf Reaktivierungen ganz zu verzichten, wären Ausnahmen niemals nötig, so dass solche auch gar nicht vorgesehen sein müssten. Sind sie aber!
Doch, eine Unterfahrung der drei Grundstückseinfahrten ist selbstverständlich möglich, wofür selbstverständlich auf dem Streifen des ehem. Trasse genug Platz ist (siehe die nicht hoffnungslos veralteten Satellitenbilder von Google Maps!). Und damit wäre eine derartige Ausnahme nicht begründbar.
Mich wundert daher deine Aussage, dass es angeblich nicht möglich wäre.
Ausnahmen können nur dann gemacht werden, wenn es wirklich definitiv keine andere Möglichkeit gibt
Dies ist schlichtweg falsch: Ausnahmen sind auch möglich, wenn auf beiden Verkehrswegen nur ein geringes Verkehrsaufkommen herrscht.
Da du dafür ja unbedingt eine Quelle haben möchtest: Hier der originale Gesetzestext und hier eine Übersetzung ins normale Deutsch für Nicht-Juristen.
Es kommt doch nicht nur auf das reine Verkehrsaufkommen an sondern in dem Fall hier auch auf andere Faktoren wie die Erreichbarkeit durch BOS-Fahrzeuge im Notfall. Und dazu sagt dein verlinktes Gesetzeswerk nur einen Teil des Ganzen aus.
Zudem ist deine Aussage so nicht richtig, denn es wird im dem Gesetz in 5.1 (2)b lediglich aufgelistet, was für Unterlagen für die Beantragung einer Ausnahme nötig sind, wozu eben auch „die erwartete Verkehrsbelastung auf der Schiene und Straße unter Berücksichtigung
der übersehbaren Verkehrsentwicklung, gegebenenfalls mit der Angabe von Verkehrs-
spitzen bzw. verkehrsschwachen Zeiten“ abzugeben sind. Doch das bedeutet NICHT, dass das Verkehrsaufkommen alleine ein Entscheidungskriterium wäre.
Und für die Entscheidung, ob eine Ausnahme möglich ist, müssen sich die Prüfer an die entsprechenden Gesetze und Regelwerke halten – und die sind deutlich umfangreicher als der von dir verlinkte Gesetzestext. Aber das hatte ich vor einiger Zeit schon einmal erklärt.
Und wozu willst du hier dersrt aufwändig eine Ausnahme haben, die wie gesagt nicht durchgehen würde? Dadurch würdest du mit dem Zug noch immer nicht bis zur Altstadt bzw. bis zum Schiffsanleger kommen, was ja das Postulat des Ganzen ist. Also wozu der ganze Aufwand, wenn du damit das Zeil garnicht erreichen würdest? Macht doch keinen Sinn.
Die drei Häuser mit Grundstückstufahrten sind genau da, wo der Vorschlagsersteller jetzt den Endhaltepunkt eingezeichnet hat (gegenüber der Kornblumenstraße). So gesehen hätten diese Häuser nun also sogar einen Bahnsteig quer durch ihre Grundstückszufahrten…
Und die Grundstücke im Osten bei dem Betrieb wären kein Ersatz, weil diese sehr nahe an den dort neuen Wohnblöcken liegen und deshalb damit unweigerlich gewisse Lärmemissionen verbunden wären, für die der Betrieb dann immer beklagbar wäre. Hier sind die Gesetze in den letzten Jahren deutlich härter geworden. Heute hat er bei seinem Außenbereich im Norden Bestandsschutz und damit kein Problem.
Tja, Realität bedeutet halt, dass man auch deutlich beachten muss als nur, ob sich irgendwas irgendwie von da nach dort schieben lässt…
Könntest du dir freundlicherweise besser darauf achten den „Antworten“-Button zu nutzen? Dann würde man besser erkennen, auf wen du dich beziehst. Unter anderen Vorschläge ist dir das ja gelungen. 😉
???
Ich hatte ihn korrekt gedrückt, also korrekt darauf geantwortet. Wenn das eure Software dann mal wieder falsch einreiht, kann ich nichts dafür. Der Bug kam ja nicht das erste mal vor also solltet ihr erstmal eure Software dahingehend in Ordnung bringen statt einen User hier derart zynisch anzugehen! Oder sag bloß, dass euch der Bug noch garnicht aufgefallen ist?…
Ist das erste Mal das wir davon hören und mir ist das auch noch nie passiert. In den mir bekannten Fällen saß das Problem vor dem Bildschirm 😉
Dann hört ihr es eben jetzt von mir. Der Bug kam wie gesagt schon mehrmals vor und hier bin ich gaaanz sicher, dass ich den korrekten Button gedrückt hatte.
Ich weiß nicht, was an meiner Bitte zynisch gewesen sein soll, ich hielt sie für freundlich formuliert. Es kann ja durchaus mal vorkommen, dass man versehentlich an der falschen Stelle antwortet, aber es zeugt nicht gerade von besonderer Größe die Schuld immer nur woanders zu suchen. 😉
Abgesehen von dem bereits erwähnten Problem, dass die Strecke mittlerweile bebaut ist, gibt es meiner Meinung nach noch andere kleine Probleme: da du ohne halt zwischen Kelheim und Regensburg fahren willst, müssten wieder alle Fahrgäste die zB nach Abensberg oder Ingolstadt wollen bis Saal fahren, da es keinen Umstieg bis Regensburg gibt. Auch bringt die Strecke niemandem etwas der nach München oder Nürnberg will, da A: beides über Ingolstadt schneller erreicht wird und B: der RE22 der Flughafen Express ist und somit auch gar nicht erst nach München fährt.
Und schon wieder hat der Bug zugeschlagen – genau wie gestern, als ich direkt auf Bahn4Future antworten wollte, und die Software plötzlich fast meinen gesamten Kommentar abgeschnitten hat. Mal schauen, ob es nun so wenigstens geht. An mit leigt es also nicht…
1. Mir geht es um einen fairen Ausgleich zwischen Auto und ÖPNV und dementsprechend geht es mir nicht um die Durchsetzung von Autohass sondern nur um die Abwehr von Autoideologie.
Nur was ist ein „fairer“ Ausgleich und wer definiert es rein objektiv nach welchen Kritierien? Und was ist bitte „Autoideologie“? Wer definiert es nach welchen objektiven Kritierien? Und warum muss man hier etwas „abwehren“? Welche angebliche Autofahrerlobby möchte denn dem ÖPNV wo genau explizit was wegnehmen? Hier bitte ein konkretes Beispiel nennen, denn sonst ist es nur eine leere, unbewiesene Aussage.
Ganz konkret heißt das, dass ich keine Blumentöpfe auf Parkplätzen fordere, sondern einfach nur, dass die Straße wieder hergeben soll, was sie dem ÖPNV geklaut hat und das bedeutet für mich in erster Linie Reaktivierungen von 60er Jahre Fehlern und das auch gerne mit der Brechstange.
Hier hat niemand etwas „geklaut“ sondern es wurde nach gesetzlichen Planungs- und Genehmigungsrichtiglinien in seiner Nutzung verändert. In der Tat wurden in den 60ern auch einige Fehler gemacht, was kein hier betreitet – aber es wird ja schon immer mehr davon wieder im Rahmen der Möglichkeiten korrigiert. Daraus also eine Extremforderung zu stellen, dass alles wieder auf den Status davor versetzt werden soll, ist ebenso fehlerhaft und unrealistisch. Denn die Orte sind seit den 60ern enorm gewachsen, so dass der Verkehr auch deutlich zugenommen hat.
Und dass man angeblich überall den ÖPNV, Radfahrer und Fußgänger zurückgedrängt hätte, stimmt so pauschal auch nicht. In vielen Städten wurden in den 60ern und 70ern erst ganz neu Fußgängerzonen geschaffen, also die Autos sogar explizit zurückgedrängt. Deine Pauschalaussage stimmt also nicht ganz.
Zudem: Was heißt bitte „gerne mit der Brechstange“? Aufrufe oder Andeutungen von Gewalt haben hier nichts zu suchen. So zumindest kommt deine Aussage bei mir rüber.
2. Mit Gesetz umgehen meinte ich natürlich den legalen Rahmen für Ausnahmen auf das schärfste ausnutzen und ggf auch öffentlichen Druck auf Ausnahmeentscheider auszuüben mehr nicht, also alles legal.
Warum gleich so extrem „auf das schärfte“ schreiben? Geht es nicht mal ne Nummer kleiner? Und was bedeutet für dich „Druck auf Ausnahmentscheider“ ausüben? Ihr Haus mit Demos belagern? Sie in sozialen Medien verächtlich machen? Genau weiß man bei deiner harten Wortwahl nämlich nicht, wie weit du wirklich gehen würdest und was für dich gerade noch „legal“ ist.
Zudem finde ich es ja witzig, dass du im umgekehrten Fall wo ein Radweg auf gewidmeter Bahntrasse liegt, dann Ausreden findest warum die Rechtslage plötzlich nicht mehr wichtig sei.
Das sind zwei völlig verschiedene Paar Stiefel! Denn da wo dort jetzt ein Redweg liegt, hat die Bahn von sich aus die Strecke aufgegeben, also wurde da auch garnichts weggenommen. Und wo soll ich bitte geschrieben haben, dass Rechtlagen plötzlich nicht mehr wichtig wären? Bitte genau aufzeigen.
Denn wenn es hier um die Rechtslage ginge müsstest du ja da einsehen, dass zumindest in diesem Fall eine Reaktivierung ohne Planfeststellerei und Bürgergenerve möglich wäre.
Du nennst es „Planfestellerei“ und „Bürgergenerve“ – ich nenne es korrekte Planung nach geltenden Gesetzes und Richlinien sowie das demokratische, im Grundgesetz verankerte Grundrecht eines jeden Bürgers, eine Bürgerinitiative für oder gegen etwas zu gründen.
Wir haben diesen Kommentar jetzt noch freigegeben, bitten aber darum Kommentare, die sich nicht auf den Vorschlag beziehen ins Forum zu verlagern. Dort könnt ihr sehr gerne weiter über gesetzliche Regelungen diskutieren.
Hier werden wir ab jetzt aber nur noch Kommentare, die sich auf den Vorschlag beziehen, freischalten.