IC 35 bis Trier/Luxemburg

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Beschreibung des Vorschlags

Bis 2014 fuhren noch einzelne Züge der IC-Linie 35 bis nach Luxemburg. Diese wurden jedoch eingestellt. Seit dem letzten Fahrplanwechsel bietet die CFL in Kooperation mit der DB jedoch wieder ein IC-Zugpaar zwischen Luxemburg und Düsseldorf an. Dafür wird der vorhandene RE 5107 von Luxemburg (ab 6.12Uhr) nach Koblenz ab Koblenz (ab 8.41 Uhr) in der Trasse des IC 2204 weiter bis Düsseldorf geführt (an 10.08 Uhr). Der IC 2204 startet deshalb erst in Köln. Bis Ende 2014 fuhr der Zug in dieser Zeitlage als IC 131 von Luxemburg nach Emden.

Bei derr Rückleistung ist das ganze ähnlich: Der Zug startet um 13.50 Uhr in Düsseldorf und erreicht Luxembourg um 17.33 Uhr. Der IC 2201 (Düsseldorf an 13:46) endet deshalb schon in Köln.

Nach diesem Vorschlag fährt der IC 2204 / 2201 einfach bis nach Luxemburg durchgebunden und ersetzt somit den 5107/5106. Dann müssten die von Luxemburg kommenden Fahrgäste nicht mehr in Düsseldorf umsteigen, wenn sie weiterfahren möchten. Außerdem wird der 5107/5106 mit einem Nahverkehrszug gefahren, der für die lange Reisedauer nicht sehr viel Komfort bietet.

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12 Kommentare zu “IC 35 bis Trier/Luxemburg

  1. Der Mosel-Fernverkehr wurde eingestellt, weil er sich finanziell nicht gelohnt hat. Möchtest du das wieder zurückhaben, müsstest du schon irgendwie begründen, wie sich das wieder lohnen könnte.

    1. Da ließe sich sicher was mit NV-Freigabe machen. Mit der gezeigten Haltefrequenz (plus Bullay bitte) wäre das eh ein IR, der Aufpreis für vollen IC-Tarif durch den geringen Zeitvorteil auf der Moselstrecke schwer zu rechtfertigen.

      Und notfalls kann da auch was auf Bestellung laufen. Es geht hier um eine vergleichsweise strukturschwache komplette Region, und eigentlich sollte auch Luxemburg aus dem deutschen Fernnetz erreichbar sein.

          1. Ich habe mir gedacht, dass man vielleicht einen kleinen Zeitvorteil gegenüber des REs erhält, wenn der Halt ausgelassen wird. Ich habe daher eigentlich nicht vor, in Bullay zu halten, aber ich kanns auch noch ändern.

             

  2. Es gibt ja momentan wieder ein Zugpaar bis Düsseldorf, und das hat dort direkten Anschluss an den IC nach Emden. Ich dachte mir, dass man auch einfach den IC nach Emden in Luxemburg starten lassen könnte und dafür das Zugpaar Luxemburg/Düsseldorf einstellt.

  3. Hier ist wieder die klassische Problematik, dass der subventionierte Nahverkehr den Fernverkehr ersetzt. FLIRT und KISS haben ja eh schon vergleichsweise hohen Komfort (in anderer Ausstattung ja in den Nachbarländer bereits im FV eingesetzt), der RE 2 schon mit fernverkehrsreifer Linienlänge (Mannheim – Saarbrücken – Koblenz) der Haltestellenabstand ist vergleichsweise groß und in der Vmax lässt sich auch kein Unterschied machen.

    Was also machen? Eine NV-Freigabe ist zwar eine Möglichkeit, halte ich aber für auf Dauer kontraproduktiv, da sie den Fernverkehr quasi „vernahverkehrlicht“. Problem ist die strikte Trennung zwischen Fern- und subventioniertem Nahverkehr. Daher sollte
    A. die Grenze zwischen FV und NV aufgeweicht werden, sodass den Ländern zusätzliche Möglichkeiten gegeben werden oder
    B. ein drittes Feld für den überregionalen Verkehr eingeführt werden (durch den Bund subventionierten FV) oder
    C.  die Trassen- und Stationspreise durch Subventionen soweit gesenkt werden, dass sich hier freier Wettbewerb entfalten kann, der für entsprechende Angebote sorgt.

    1. >B. ein drittes Feld für den überregionalen Verkehr eingeführt werden (durch den Bund subventionierten FV)

      Als bekennender InterRegio-Nachtrauerer: ja, sofort! Beispiel: der Alex in Bayern ist dank vergleichsweise flotter Fahrt und FV-ähnlichem (wenn auch nicht topmodernem) Komfortlevel nicht umsonst sehr beliebt. Dass in ein paar Jahren die DB Regio im Allgäu mit ihren roten Dieselbüchsen übernimmt, macht nicht sonderlich viele glücklich.

    2. Der RE2 ist nicht unbedingt das beste Beispiel, da wohl kaum durchgehend benutzt wird.

      Punkt B ist laut Grundgesetz (!) vorgeschrieben. Die Anträge aus dem Bundesrat wurden jedoch bisher von den Bundesregierungen immer bis zum Ende der Legislaturperioden liegen gelassen, bis sie von allein verfallen.

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