Hp. Rotenburg (Wümme) Ost

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Beschreibung des Vorschlags

Der Bahnhof der 21.000-Einwohner Stadt Rotenburg (Wümme) befindet sich am Nordwestlichen Stadtrand. Daran kann und soll auch nichts geändert werden, denn einerseits ist dort genügend Platz für die vorhandenen, umfangreichen Bahnanlagen, zum anderen würde eine Verschiebung des Bahnhofs eine Verschlechterung der Anbindung der westlichen Stadtteile bedeuten.

Dennoch führt die Lage des Bahnhofs dazu, dass die östlichen Teile der Stadt verhältnismäßig schlecht vom Bahnhof aus zu erreichen sind. Dies soll durch diese Haltestelle geändert werden. Sie befindet sich 1,8 km nordöstlich des bestehenden Bahnhofs. Sie besteht aus einem Mittelbahnsteig zwischen dem südlichen und dem mittleren Gleis, zwischen welchen bereits heute ein ausreichender Abstand besteht (was auf der ÖPNV-Karte leider falsch dargestellt wird), so wie aus einem Seitenbahnsteig am nördlichen Gleis. Der Zugang zu den Bahnsteigen erfolgt über die bereits vorhandene Brücke.
Bedient werden soll die Haltestelle von der stündlich verkehrenden Linie RB 41, welche zwischen Hamburg und Bremen mit Halt an allen Haltestellen verkehrt.

Die wichtigsten Fahrzeiten gestalten sich wie folgt:
Nach Hamburg Hbf
Ab Rotenburg (W) Ost (RB 41): 54 Minuten
Ab Rotenburg (W) Bf (RE 4): 48 Minuten

Nach Bremen Hbf
Ab Rotenburg (W) Ost (RB 41): 35 Minuten
Ab Rotenburg (W) Bf (RE 4): 22 Minuten

Für die Linie RB 41 verlängert sich die Fahrzeit zwischen Rotenburg Bf und Schleeßel um 1 bis 2 Minuten.

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5 Kommentare zu “Hp. Rotenburg (Wümme) Ost

    1. Danke!
      Ja, wenn man in Bremen eine Regiotram einrichtet, ist diese Variante schon eher zu bevorzugen. Aber vergleichen lässt sich das eigentlich nicht, ein komplettes RT-Netz für Bremen mit allem drum und dran ist schon ein wirklich anderes Kaliber als eine kleine Haltestelle.

  1. Halte ich für sinnvoll als Endpunkt der Linie RS 6. Genügend Wendezeit in Rotenburg (Wümme) Ost für einen T60 wäre vorhanden. Dann wäre aber eine Verlängerung bis Verden (Aller)-Eitze /  ohne zusätzlichen Fahrzeugeinsatz nicht mehr möglich.

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