Beschreibung des Vorschlags
Die Buslinie 5 biegt nach der Haltestelle Walkemühle nichtmehr links ab in die Ohsener Straße, sondern fährt zunächst weiter geradeaus auf der Hafenstraße. Links abgebogen wird erst eine Kreuzung später. Auf diese Weise wird in der Ruthenstraße die neue Haltestelle ‚am Hafen‘ erreicht. Hier werden die Wohnstraße am Hafen mit mehreren Mehrfamilienhäusern, die Hamelner Tafel mit ihrer Essensausgabe, die örtliche Post Logistkzentrale als größerer Arbeitgeber und das Naherholungsgebiet Hafenspitze mit einer Bushaltestelle versorgt.
Weiter geht es auf der Ruthenstraße zur Haltestelle Ruthenstraße, die um ca. 100m von der Ohsener Straße in die Ruthenstraße verlegt werden müsste. Hier wäre im Gegensatz zur Ohsener Straße Platz für eine Bushaltestelle mit Wartehäuschen. Von dieser Haltestelle geht es rechts ab wieder zurück auf den alten Linienverlauf.
Neben der neuen Haltestelle ‚am Hafen‘ bietet diese veränderte Linieführung folgende Vorteile:
Die Linksabbiegerspur auf der Hafenstraße Richtung Ohsener Straße könnte komplett wegfallen, das Linksabbiegen in diese Richtung verboten und baulich unmöglich gemacht werden. Autos aus Richtung Kaiserstraße nutzen schon jetzt Größtenteils die Wittekindstraße und den guten Ort, um auf die Ohsener Straße zu gelangen.
Die Linksabbiegerspur kann für geradeausfahrende Kfz genutzt werden, die bisherige rechte Spur zum Radweg umgebaut werden. Ein Radweg sollte möglichst beginnend an der Bürenstraße bis hinter das alte Hallenbad geführt werden (doppelt eingezeichnete Linie). Auf der Hafenstraße vor dem alten Halleband könnte dafür die rechte Fahrbahnspur wegfallen. Die parallel zur Mühlenstraße verlaufende Einbahnstraße sollte als Fahrradstraße deklariert werden (eingezeichnete Zickzacklinie).
Ein Rechtsabbiegen für Kfz aus der Ohsener Straße in die Hafenstraße Richtung Kaiserstraße soll weiterhin möglich sein, allerdings sollte der schraffiert eingezeichnete Bereich der Kreuzung stark verkehrsberuhigt als Spielstraße bzw. Begegnungszone nur mit Schritttempo befahrbar werden. Das würde auch für aus dieser Richtung kommende Busse gelten, die Busse in Gegenrichtung müssten daher nicht über die neue Linienführung geleitet werden.