Beschreibung des Vorschlags
Dieser Vorschlag schließt sich unmittelbar an diesen Vorschlag von mir an.
Ziel ist es, bei einer möglichen Bebauung des Tempelhofer Felds am südlichen Rand neben einem S-Bahn-Halt auch durch eine Straßenbahn eine leistungsfähige Anbindung dieses Neubaugebietes zu ermöglichen. Die eingezeichneten Haltestellen sind jetzt nicht unbedingt fix und von der künftigen Siedlungsstruktur abhängig.
Auch der Umsteigehalt S Tempelhof kann weiter östlich liegen, dann müsste die Straßenbahntrasse dorthin verschwenkt werden.
Die folgenden Übersichtskarte zeigt den ungefähren Verlauf und die angedachte Bebauung:
Linienkonzept
Prinzipiell bietet es sich an, die im anderen Vorschlag von S+U Warschauer Straße kommende M10 im 10-Minuten-Takt über diese Strecke zu verlängern, ggf. in der HVZ bis zum S Tempelhofer Feld zum 5-Minuten-Takt verstärkt. In Richtung Westen können diese Fahrten wiederum am U Alt-Tempelhof in die Verstärker der M46 (als Straßenbahn) übergehen und weiter Richtung Zoo durchgebunden werden. Insofern kann auch eine erweiterte Ringbahn für die M10 eingerichtet werden.
Weitere Links
Der Schillerkiez hat heute nicht einmal eine Buslinie, da soll sich dann gleich eine Straßenbahn lohnen?
Dir ist schon klar, dass der Volksentscheid gegen JEDE Bebauung gilt? Solange der nicht gekippt wird, kannst du selbst die Straßenbahn vergessen.
I know! Aber das letzte Jahr ist ja wieder die potentielle Randbebauung ins politische Blickfeld gerückt, und während es ja schon recht gute Pläne gibt, wie eine solche Bebauung aussehen kann, sollte man sich doch parallel auch Gedanken zu einer möglichen Erschließung machen dürfen.
Sollte man dafür nicht erstmal eventuelle Bebauungspläne abwarten?
Andersrum ist es eigentlich schicker und sinniger: Erstmal die Erschließung durch Straßen / Bus / Tram / S-Bahn / etc., und daran anschließend die Bebauung planen. Wird ja auch in jeder neuen Reißbrett-Stadt so gemacht. In der Praxis gehen diese beiden Planungsschritte i.d.R. auch miteinander einher.
Was ist daran sinniger, erst die Straßenbahn zu bauen und dann die Bebauuang daran auszurichten? Schlauer ist es, bei der Erstellung der Bebauungspläne auf die Straßenbahn/den ÖPNV Rücksicht zu nehmen. Die Straßenbahn kann dann gerne schon kurz vor der Fertigstellung der ersten Häuser fahren.
So war es im Osten – hat sich bewährt. Mit der Straßenbahn sind schon die Bauarbeiter der Häuser hingefahren.
Da die Bauarbeiter heute ausreichend Fahrzeuge zur Verfügung haben, kann man sich das sparen.
Es sei denn, man will etwas ökologischer werden.
Dann müssten die Arbeiten der einzelnen Gewerke in allen Häuser von den gleichen Firmen ausgeführt werden.
Das wäre das idealste – Dann würde auch der Traffic von Maschinen massiv schrumpfen.
… nichts anderes hab ich übrigens auch gesagt. Erst die Erschließung planen und dann die Bebauung daran ausrichten. Gebaut werden kann das natürlich wiederum gleichzeitig oder auch nacheinander.
Wichtig ist in jedem Fall, dass die Bewohner von Anfang an eine vernünftige ÖPNV-Anbindung haben. Denn wenn diese sich erstmal ans Autofahren gewöhnt haben, ist es um so schwerer diese wieder zurückzugewinnen. Zudem ist eine ÖPNV-Anbindung für viele auch ein wichtiges Kriterium für die Standortwahl.
Das ist richtig.
Wobei die Straßenbahn dann aber auch an ein Netz anschließen müsste, das hier noch in weiter Ferne liegt. Und auch ein (Metro-)Busangebot kann attraktiv sein. Aber dieser Vorschlag ist eh hypothetisch, denn das Gebiet wird zum Glück für uns alle nicht bebaut.
amadeo solange der Bürgerentscheid gilt, darf offiziell nichts geplant werden. Man würde zudem einen weiteren herausbeschwören und seine Wähler vergraulen. Das machen die nicht. Die scheitern ja schon bei der Elisabethaue, bei einem Bruchteil der Gegner in Tempelhof.
Das Gesetz kann jederzeit geändert werden.
Das Planen ist nicht verboten, nur bauen darf man nicht. Gesetze kann man aber auch ändern, was ich mir in diesem Bereich durchaus eines Tages vorstellen könnte.
Offizielle Planungen schon, denn solange die Gesetze dagegen sind, ist das Steuerverschwendung und das wäre theoretisch strafbar 😉
Spricht trotzdem nicht gegen diesen Vorschlag. Man kann ihn ja in der Schublade behalten bis die Thematik aktuell wird 🙂
Naja, ich weiß nicht wie sinnvoll eine Planung ist, wo es derzeit Gesetze dagegen gibt.
Falsch. Was ist für dich „offizielle Planung“? Theoretisch könnte auch ein Immobilienunternehmen / Initiative / Partei jetzt ein Verkehrskonzept beauftragen für das Gebiet, um die Bebauung schmackhaft zu machen. Da macht es durchaus Sinn, vom Detailgrad bis in die Ausführungsplanung zu gehen. Und strafbar und steuerverschwendend wäre das auch nicht. „Planen“ muss nicht unbedingt der Senat / ein staatliches Organ.
Offizielle Planung heißt, dass der Senat dies plant. Wer anderes darf auch auf öffentlichen Grund nicht planen. Daher wäre es strafbar, wenn der Senat gegen ein Gesetz handelt. Private Unternemen oder Parteien dürfen Voschläge machen und man darf im Rahmen einer neuen Volksabstimmung auch Pläne erarbeiten. Man darf aber als Senat oder Regierung keine Pläne erarbeiten, die ganz eindeutig und wissentlich gegen Gesetze verstoßen. Das wäre sehr wohl strafbar, weil Steuermittel dafür verwendet würden und somit verschwendet würden.
Ich selber finde es falsch, dass der Rand nicht bebaut werden darf. Allerdings ist von uns keiner in der Lage das Gesetz zu kippen.